450€/Minijob nach dem Abitur was muss ich beachten?
Hallo, habe nun mein Abitur bestanden und wollte erstmal ein Jahr lang arbeiten und erst nächstes Jahr zum 1.8 eine Ausbildung starten. Doch jetzt stellt sich mir die Frage was genau ich beachten muss wenn ich einen 450€ Job ausführen möchte und wie es dann mit der Krankenversicherung aussieht muss die selbst anteilig gezahlt werden oder bin ich dann trotzdem noch über meine Eltern versichert bin zurzeit 19 Jahre alt. Das Kindergeld wird ja bestimmt wegfallen so wie ich es bisher verstanden hab und über Steuern müsste ich mir ja eigentlich keine Sorgen machen bei einem 450€ Job fallen ja keine an oder? Vielleicht hat von euch wer Erfahrungen damit und kann mir weiterhelfen.
Ich bedanke mich im vorhinein schon mal für die Antworten.
LG
4 Antworten
Beachten solltest du, daß dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Einkommensteuer-erklärung angeben: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
wie z.B.: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Für die kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern gilt folgendes: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/
wie z.B.: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 470 Euro (gilt für 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 450 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Beim Minijob gilt seit 2013 die Rentenversicherungspflicht, wobei du einen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber stellen kannst: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Würde ich aber nicht dazu raten, weil der Beitragssatz nur mal 3,6% vom Bruttolohn beträgt und du sonst auf diese Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtest, wie z.B.: Anspruch auf das volle Leistungspaket in der Rentenversicherung
- Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
- Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.
- Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
- Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.
Wichtig zu wissen
Alle Arbeitnehmer – und somit auch Minijobber – haben erst Ansprüche aus der Rentenversicherung, wenn sie bestimmte Wartezeiten als Mindestversicherungs-zeit erfüllt haben. Erst damit haben sie beispielsweise Anspruch auf einen früheren Rentenbeginn, medizinische Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente.
Gruß siola55
Zur Krankenversicherung
Lass dir das aber spezifisch von eurer Krankenversicherung so bestätigen. Da dürfte es einige Unterschiede geben.
Aber ja Kindergeld entfällt, aber nein Steuern fallen nicht an.
Soweit ich weiß entfällt Kindergeld nicht durch einen Minijob, die Eltern haben weiterhin anspruch darauf, außer das Kind verdient mehr als 450 Euro. Das Kind muss abe rbei der Bundesargentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter als arbeitssuchend registrierd sein.
Das Kindergeld wird ja bestimmt wegfallen so wie ich es bisher verstanden hab...
Betreffs Kindergeldanspruch gilt folgendes:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
PS: Die Einkommensgrenzen für den Hinzuverdienst beim Kindergeldanspruch wurden bereits vor 10 Jahren ganz abgeschafft!
Trotz Minijob haben deine Eltern anrecht auf Kindergeld bis du 21. Jahre alt bist. Familienversichert bist du bis du 25 Jahre alt bist, oder vorher eine Ausbildung machst bzw. mehr als 450 verdienst und entsprechend selbst für die Krankenkasse einzahlst.
Minijobs werden nicht Versteuert, erst über 450 Euro.
Familienversichert bist du bis du 25 Jahre alt bist...
Die 25 Jahre gilt nur bei Schule oder Studium!
Ansonsten ohne erwerbsmäßige Beschäftigung bis max. zum 23. Lj.:
Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die nachfolgend genannten Einkommensgrenzen.
- Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
- Kinder, die studieren, noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich.
usw.
Minijobs werden nicht versteuert, erst über 450 Euro...
Stimmt so nicht - es gibt in D keine steuerfreien Minijobs: entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnsteuerklasse den Minijobbers den Lohn ab!
Als Single in Lohnsteuerklasse 1 wird aber erst ab einem mtl. Bruttoeinkommen über 1150€ die Lohnsteuer einbehalten.
Bei über 450€ mtl. Bruttolohn gilt die Sozialversich.pflicht beim Midijob:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Irrtum - die Einkommensgrenzen für eine kostenlose Familienversicherung sind doch bei allen Krankenkassen dieselben ;-)