Minijob 450€ überschreiten?

3 Antworten

Der zweite Minijob ist eine böse Falle!

Liegen beide Jobs zusammen über der Grenze, werden beide sozialversicherungspflichtig.

Wenn du in einem Minijob mal über 450 Euro verdienst, die Jahresentgeltgrenze aber eingehalten wird, ist alles in Ordnung.

Allerdings muss eine Überschreitung begründet werden, um keine Sozialversicherungspflicht auszulösen. Überstunden durch Krankheitsvertretungen sind akzeptiert, durch Urlaubsvertretungen jedoch nicht.

mal weniger mal mehr spielt keine Rolle, wenn die Jahreseinkommensgrenze für einen Minijob nicht überschritten wird.

Denn ich würde gerne für ca. 2 monate einen 2. Minijob machen,

wenn du einen Hauptberuf hast, ist das NICHT zu empfehlen. der 2. wird voll Steuerpflichtig.

dieses Jahr soll das sogar noch von 450 auf 520€ angehoben werden, da der Mindestlohn ebenfalls steigt.

Ja, darfst du. Schwankungen können in Folgemonaten ausgeglichen werden, solange du insgesamt nicht mehr als 450€ * Anzahl der Monate verdienst. Zu groß dürfen die Schwankungen allerdings nicht sein.

Das bezieht sich aber nur auf schwankende Bezüge in EINEM Minijob. Zwei Minijobs werden zusammengerechnet bzw. der zweite mit deinen Hauptjob. Dann entsteht ggf. Sozialversicherungspflicht.