Minijob als 17 Jähriger Schüler?

3 Antworten

Fritzche Personalverkehr, suchen immer Mitarbeiter und hab dort auch für ein Jahr gearbeitet. Also als Minijob.

Als Begleitung im Taxi für Kinder. Meistens Egal wo du wohnst.

Der Job ist nur im Taxi sitzen und aufpassen das die Kinder sich benehmen

Lg

Ja ich bin mir soweit ich weiß sicher du kannst schon minijobs machen aber dann heißt das auch für dich glaub ich auch abends also z b 21 uhr wenn du erst um zb 15 anfängst.Kellner aushilfe, netto sowas halt, Apotheke bestimmt auch ( Praktika geht auch) Eisdiele, Gassi gehen, babysittn ( musst aber ein Führerschein machen)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ab Deinem vollendeten 18. Lebensjahr darfst Du wie jede andere erwachsene Person ganz regulär gemäß des deutschen Arbeitszeitgesetzes auch mehreren Beschäftigungen nachgehen .

Das bedeutet im Mittel :

- 8 Stunden reine Arbeitszeit pro Tag ( ohne Pausen )

- dieses bis zu 6 Tage in der Woche

- Mindestruhezeit zwischen den mehrfachen Beschäftigungen einmalig pro Tag 11 bis 12 Stunden ununterbrochen am Stück .

Die Nebenbeschäftigung darf dabei mit Deiner Hauptbeschäftigung weder inhaltlich in wirtschaftliche Konkurrenz treten , noch darf sie als Schüler / Student oder AzuBi der Leistungs- / und Lehrfähigkeit zur Zielerreichung Deines Fortbildungsziels entgegen stehen , wenn dafür eine betriebliche Vergütung oder staatliche Unterstützungsleistungen ( BAB , Bafög etc. ) gezahlt wird .

Sind oben genannte Rahmenbedingungen gewahrt , darfst Du in allen Warenhäusern , bei allen Servicedienstleistern , sowie auch allen anderen Tätigkeitsfeldern in "abhängiger Beschäftigung" gegen Lohn tätig werden ; und an schulfreien Wochenenden , sowie in Ferienzeiten auch nachts , und sogar Vollzeit noch oben drauf in Schulferien im Rahmen kurzfristiger Beschäftigung von insgesamt nicht mehr als irgendwo 70 bis 90 Tagen pro Jahr . ( letzteres müßtest Du Dir zur aktuellen Gesetzeslage bei Bedarf noch genauer im Web raus suchen )


habmalnhfrage12 
Beitragsersteller
 28.06.2022, 23:07

Sorry, aber ich habe nach Jobs ab 17 gefragt.. 18 werde ich erst in 9 Monaten

0
verreisterNutzer  28.06.2022, 23:13
@habmalnhfrage12

Dann gilt für Dich bis dahin noch das sehr einfach zu recharchierende Jugendarbeitschutzgesetz . Da spricht aber auch grundlegend nichts gegen einen Minijob bei Penny , Lidl & Co zur geringfügigen Aushilfe .

Leider ging aus Deiner Anfrage mit keinem genauen Wort hervor, WANN GENAU Du mit deiner Nebenbeschäftigung beginnen wolltest .

Bitte behalte DAS für zukünftige Anfragen im Hinterkopf , damit es zu möglichst wenigen Unklarheiten oder Mißverständnissen kommt .

0
verreisterNutzer  28.06.2022, 23:42
@habmalnhfrage12

Diskussion beendet , und mir damit nun inhaltlich egal . Klare und detailliert auch inhaltlich gegliedertere Fragen bringen bessere Antworten .

und W.e.c.h.

0