Zweitjob erlaubt?

7 Antworten

Ist es erlaubt noch zusätzlich einen 450€ Job anzunehmen bzw. zwei?

Selbstverständlich darfst Du neben Deinem Hauptjob auch weitere Jobs als Nebentätigkeiten ausüben.

Ist der Hauptjob sozialversicherungspflichtig, ist aber nur ein Minijob möglich; weitere Minijobs werden sozialversicherungspflichtig und nach Deinen individuellen Steuermerkmalen versteuert.

Oder darf man immer nur in einem Arbeitsverhältnis sein?

Selbstverständlich darfst Du in mehreren Arbeitsverhältnissen sein; das garantiert die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art 12.

Dabei gibt es aber Folgendes zu beachten:

Vertraglich darf vereinbart werden, dass

  • der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die geplante Nebentätigkeit zu informieren hat; eine solche Informationspflicht besteht aber auch unabhängig davon, wenn die Gefahr besteht, dass solche unten genannten Verbotsgründe vorliegen könnten,
  • der Arbeitnehmer die Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen hat; eine solche Klausel ist aber nur dann wirksam, wenn sie durch den Zusatz ergänzt wird, dass die Genehmigung zu erteilen ist, sofern keine berechtigenden Verbotsgründe vorliegen.

Der Arbeitgeber darf die Ausübung eines Nebenjobs aber nur dann verbieten, wenn es berechtigende Gründe für ein solches Verbot gibt:

  • es handelt sich um eine Konkurrenztätigkeit oder um eine relevante Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb,
  • es liegt ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen wie z.B. das Arbeitszeitgesetz ArbZG (z.B. Verstoß gegen Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit oder zu Ruhezeiten) vor, oder
  • durch die Ausübung der Nebentätigkeit kommt es zu Beeinträchtigungen im Hauptjob (z.B. Übermüdung, Unkonzentriertheit); bloße Befürchtungen des Arbeitgebers, dass das so sein könnte, reichen für ein Verbot aber nicht aus, solche Befürchtungen müssen schon mit Tatsachen begründet werden.

Arbeitsvertraglich darf auch kein generelle Verbot der Ausübung einer Nebentätigkeit ausgesprochen werden, weil das nicht mit der garantierten Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art 12 vereinbar ist.

Wenn e also keine vertragliche Vereinbarung zur Informationspflicht gibt und auch keine möglichen Verbotsgründe vorliegen, musst Du den Arbeitgeber auch nicht über den geplanten Nebenjob informieren; dass eine Information als "vertrauensbildende Maßnahme" aber nicht falsch wäre, ist ein anderer Aspekt.

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

Näheres findest du in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst du machen - musst aber deinen Hauptarbeitgeber darüber informieren. Der kann das ablehnen wenn Deine Arbeitsleistung darunter leiden würde (weil der Nebenjob z.B. nachts wäre) oder wenn es für ein Konkurrenzunternehmen ist.


Familiengerd  11.05.2022, 12:45
musst aber deinen Hauptarbeitgeber darüber informieren

Grundsätzlich ist das nicht der Fall!

Siehe dazu meine eigene Antwort.

das darfst du. in deinem vertrag vom hauptarbeitgeber ist mit hoher wahrscheinlichkeit eine klausel drin die besagt, dass du vorher fragen musst, wenn du n nebenjob machst.

es muss auch gewährleistet sein, dass du die ruhezeiten einhältst.

wenn du zwei 450 € jobs machen willst, musst du dann wieder steuern zahlen und das wäre auf klasse 6. da würde sich der zweite job null lohnen.


Familiengerd  11.05.2022, 12:47
wahrscheinlichkeit eine klausel drin die besagt, dass du vorher fragen musst, wenn du n nebenjob machst

Die Ausübung eines Nebenjobs ist grundsätzlich nicht von der Erlaubnis des Arbeitgebers abhängig, der Arbeitgeber muss also nicht "gefragt" werden; siehe dazu meine eigene Antwort.

Nebenjobs sind erlaubt, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes steht. Evtl musst du deinen Chef darüber informieren.

Achte darauf, das die zulässige Wochenarbeitszeit nicht übeschritten wird.


Familiengerd  11.05.2022, 12:36
Nebenjobs sind erlaubt, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes steht.

Eine Klausel, die die Ausübung eines Nebenjobs ausschließt, ist unwirksam/nichtig.

Sie wäre nicht vereinbar mit der Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art 12.