Muss ich dulden, dass schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub über meinen Stellplatz fahren und sich dadurch der Boden teils ansenkt?

Ich habe ein Haus mit seitlichem doppelten Stellplatz am Anfang bzw. der Einfahrt zu einer verkehrsberuhigten Strasse.

Direkt vor meinem Haus mündet die verkehrsberuhigte Seitenstraße neben dem Stellplatz in die Hauptstraße (30er Zone), die aktuell wegen Bauarbeiten einspurig ist.

Dadurch kann in und aus der verkehrsberuhigten Strasse nicht mehr so großzügig, sondern nur noch mit enger Kurve abgebogen werden.

Seit 1 Woche befindet sich nun hinten in der verkehrsberuhigten Straße eine große Baustelle, wo ein Einfamilienhaus mit Keller errichtet wird.

Zu diesem Zweck sind dort mehrere schwere Baufahrzeuge mit Erdaushub zugange und große Kipper fahren die verkehrsberuhigten Straße ein und aus.

Da die Hauptstraße und die Ausfahrt dahin durch die Straßenauarbeiten verengt ist, fahren nun die schweren LKW fröhlich mit ihrem Erdaushub über meinen Stellplatz, der aus handgroßen Pflastersteinen besteht.

Beim Reinfahren kommen sie von links und fahren über die der Straße zugewandten Ecke des Stellplatzes und beim Rausfahren machen sie einen Schlenker, um die Kurve zu nehmen und fahren einen Bogen über den Stellplatz.

Ich habe das live nicht gesehen, sonst hätte ich schon was gesagt, man sieht aber deutlich die Profilspuren und Sand/Lehm, die von der Hausbaustelle über die verkehrsberuhigte Strasse und dann über meinen Stellplatz gehen.

Mein Stellplatz hat sich dort, wo permanent drüber gefahren wird, erheblich abgesenkt und ist jeden Tag verschmutzt.

Muss ich mir das gefallen lassen oder falls nicht, wo kann ich mich beschweren?

Es geht nämlich nach dem Aushub dort weiter mit dem Hausbau und es ist damit zu rechnen, dass die Steine, Wände und andere Materialien auch wieder übet mein Grundsatz transportiert werden.

Ich hatte mir schon überlegt, Blumenkübel dort an den Rand zu stellen, aber die müsste ich selbst beim Ein- und Ausparken jedes Mal hin und her schleppen.

Im Grunde ist es doch mein Grundstück und keine Straße, schon gar nicht für Schwertransport, oder?

Hausbau, Recht, Bauarbeiten, bauherr, Baustelle, Eigentum, Grundbesitz, Grundstück, Sachbeschädigung, Stellplatz, Straße, Straßenverkehr, Vorgarten, Wegerecht, Beschädigungen, Privatgrundstück, Schwertransport, Auto und Motorrad
Kann man den Eintrag einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch verweigern?

Hallo in die Runde

Ich habe eine juristische Frage!

Istzustand

Ich bin Eigentümer eines Hauses, Baujahr 1953. Dieses steht auf einem Flurstück, auf welchem auch eine nicht städtische Straße (nicht befestigt) verläuft. Diese ist ca. 100 Meter lang und mündet quasi in ein Feld. Im Grundbuch ist als Grunddienstbarkeit lediglich die Entwässerungsleitung für ein hinter meinem Grundstück befindliches Flurstück eingetragen. Auf diesem Grundstück steht auch ein schon älteres Haus.

Mit dem Eigentümer gibt es einen mündlichen Vertrag zur Wegenutzung der genannten Privatstraße.

Weit hinter diesem Gebäude, offensichtlich auf einem anderen Flurstück, gibt es ein Brachgrundstück, welches nun offensichtlich zum Verkauf angeboten wird. Dieses Brachgrundstück könnte ggf. über meine Straße, mit Weiterführung über das Feld, erreicht werden.

Problemschilderung

Durch einen Kaufinteressenten für dieses Brachgrundstück wurde ich nun gebeten, ihm ein dauerhaftes Wegerecht über mein Grundstück einzuräumen. Dies möchte ich aber nicht, da es eine Wertminderung meines Grundstückes darstellen würde und ich auch keine zusätzliche Lärmbelästigung durch Fahrzeuge, die dann meine Straße benutzen würden, haben möchte.

  1. Muss ich einer Eintragung einer Grunddienstbarkeit, hier Wege- und Fahrrecht, im Grundbuch meines Grundstückes zubilligen?
  2. Könnte die Kommune dies im Rahmen eines Verwaltungsaktes von mir verlangen, ggf. mit der Begründung, dass dies zum Gemeinwohl notwendig ist? Aus meiner Sicht käme dies einer Enteignung nahe.

Vielleicht hat jemand entsprechende Rechtskenntnisse. Vielen Dank schon mal.

Recht, Wegerecht, Grunddienstbarkeit
Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten durch fehlendes Wegerecht?

Hallo in die Runde,

meine Schwiegermutter bzw. auch wir sind in einer verzwickten Lage.

Sie wohnt in einer ehemaligen Hofstelle, inmitten einer zentrumsnahen Siedlung mit Bebauungsplan in NRW. Die Siedlung wurde vor ca. 20 Jahren um die Hofstelle herum erweitert, nachdem damals die Landwirtschaft aufgegeben wurde.

Das Haus liegt 40 Meter von der Straße weg. Die große Hofeinfahrt (900m2) sieht aus, als wäre sie die Hofeinfahrt zum Bauernhaus, ist aber ein separates Grundstück und gehört dem Bruder, seitdem vor ca. 20 Jahren das Große Grundstück geteilt wurde. Sein eigentliches Grundstück mit Wohnhaus hat der Bruder nebenan.

Das Grundstück der Schwiegermutter hat also rechtlich gesehen keine Verbindung zur Straße, ein schriftliches Wegerecht gibt es nicht, nur eine Duldung der Überfahrt. Alle Versorgungsleitungen verlaufen auch durch den Hof zur Straße.

Der Bruder verweigert ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht, vermutlich, damit seine Kinder dort später uneingeschränkt bauen können.

Neben dem Bauernhaus hat die Mutter noch eine Wiese, in der 3 Roh-Baugrundstücke liegen sowie mittendurch eine noch nicht existierende Planstraße.

"Offiziell" laut Lageplan der Gemeinde liegt die Hofeinfahrt des Bauernhauses zur Seite über einen 3 Meter breiten "Hammerstiel" durch oben genannte Wiese zur noch nicht existierenden Planstraße.

Jetzt haben die Schwiegermutter und wir Bammel davor, dass aufgrund des nicht vorhandenen Wege- und Leitungsrechts und der dadurch nicht sichergestellten Erschließung jederzeit die Planstraße tatsächlich gebaut werden könnte, die Schwiegermutter die Versorgungsleitungen zur neuen Straße umlegen lassen muss und eine neue Hofeinfahrt schottern oder pflastern lassen muss, sobald die Gemeinde Wind von dieser Situation bekommt.
Wodurch Kosten von knapp 6-stellig entstehen würden.

Aktuell steht der Bruder noch mit im Besitz des Bauernhauses. Aber ist zu erwarten, dass er nächstes Jahr seinen Anteil am Bauernhaus abtritt.

Wird dieser Vorgang die Gemeinde auf den Plan rufen, für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass dadurch die Gemeinde auf die Situation aufmerksam wird?

Wenn das Bauernhaus dann der Schwiegermutter ganz gehört, gibt es den Gedanken, dass wir das Haus dann übernehmen, sanieren und ausbauen könnten.

Aber spätenstens mit der Baugenehmigung würden wir dann doch scheitern, weil doch Voraussetzung für eine Baugenehmigung die dauerhaft gesicherte Erschließung ist, oder?
Und die läge nur vor durch ein offiziell gesichertes Wege-/Leitungsrecht oder durch den Bau der Planstraße über die dann die Erschließung läuft?

Wir würden uns und die Schwiegermutter dann doch selber "ans Messer" liefern mit Beantragen einer Baugenehmigung, oder?

Sehe ich das als absoluter Laie zu schwarz, oder sind die Ängste berechtigt? Wie seht ihr das? Gibt es einen Ausweg aus dieser misslichen Lage?

Grüße Thorsten

Recht, Grundstück, Wegerecht, Erschließung, Baulast
Darf Hausmeister ohne meine Zustimmung umzäunten Garten/Sondernutzungsfläche zu meinem RH betreten

Wir wohnen in einer Wohnanlage mit 10Reihenhäusern. Zu den Reihenhäuser gehört hinten eine Terrasse mit kleinem Garten, welcher komplett mit einem Zaun in Standardhöhe befriedet ist.

Es gibt einen Hausmeister der jedoch nur mit Aufgaben rund um die wirklichen Gemeinschaftsflächen betraut ist. Die Instandhaltung und Wartung/Pflege der Häuser sowie zugehörigen Sondernutzungsflächen obliegt dem entsprechenden Besitzer/Nutzungsberechtigten. Der Garten ist laut Teilungserklärung uns zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung zugewiesen.

Nun kam es schon zweimal vor, dass der Hausmeister unseren umzäunten Garten ohne unser Wissen betreten hat um irgendwas zu machen oder zu gucken. Eine Gefahrenlage welche sofortiges Handeln erforderte lag nie vor.

Das letzte Mal hinterließ er ein Loch mitten im Garten wobei dieser im Grunde noch nicht angelegt ist. Kaputt gemacht hat er also nichts.

Dennoch finde ich es nicht toll dass der Hausmeister wie es ihm passt über den Zaun klettert und in unserem Garten auftaucht.

Wir haben auch schon das Gespräch gesucht und gebeten zumindest bescheid zu sagen. Wenn er ein berechtigtes Interesse für seine Aktion hat kann er gerne in den Garten. Ich möchte nur wissen wann, warum und was er macht. Haben ihm auch gesagt dass er wenn er ohne unsere Zustimmung das Grundstück betritt streng genommen Hausfriedensbruch begeht.

Jetzt wurde uns von anderer Seite gesagt, dass der Hausmeister das Recht hätte ohne unser Wissen jederzeit in den Garten zu gehen wenn er z. B. Berechtigte Arbeiten die der Allgemeinheit dienlich sind durchführt. Grund wäre das das Grundstück uns ja nicht gehört sondern wir nur das Nutzungsrecht hätten.

Kann mir jemand das rechtlich bestätigen oder widerlegen. Gerne auch mit Gesetzestext, Kommentar oder Urteil.

Das ich es unter umständen dulden muss ist mir klar aber irgendwie gehört der umzäunten Garten ja zu meiner Privatsphäre und da möchte ich schon wissen wann und warum gerade jemand in meinem Garten/Terrasse steht. Der ist ja jetzt nun auch nicht so groß, so dass von dort aus auch gut das Haus einzusehen ist.

Reihenhaus, Strafrecht, Wegerecht, Sondernutzungsrecht
Wie gewährt man einen Zugang zum Heizraum ohne Zugang zum Haus zu gewähren?

Hallo zusammen,

wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen. Es unterliegt dem WEG-Recht. In dem Haus (freistehendes Einfamilienhaus) ist ein Heizraum im Keller welcher Gemeinschaftseigentum mit einem anderem Haus in unmittelbarer Nähe ist. Wir würden dann mit den Besitzern des anderen Hauses zusammen eine Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) bilden.

In der Teilungserklärung steht:

"Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums 2 ist jedoch der jederzeitige Zugang zum gemeinsamen Heizungsraum, der sich im Gebäude 1 befindet zum Zwecke der Bedingung und Wartung der Heizung insbesondere bei Störungen und das Betreten der Fläche gestattet, um hierüber zu seiner Sondernutzungsfläche zu gelangen."

Aufteilung: Nach betreten der Haustür kommt man nach rechts in den Wohnraum und nach links in den Keller.

Die Eigentümer des anderen Hauses mit denen wir eine WEG bilden haben uns eröffnet dass sie den Haustürschlüssel haben um in den Heizraum zu kommen.

Problem: Ich betrachte es als äußerst unangenehm wenn andere Parteien Zugang zu meinem Haus haben.

Der Anwalt von der Rechtschutzhotline hat uns gegenüber seine Ansicht geäußert dass wir den Schlüssel nur bei Abwesenheit >3 tage überlassen müssten.

Könnt ihr das bestätigen?

Idee darauf basierend: Austausch Schloss gegen Sicherheitsschloss mit Sicherheitsschlüssel (nicht einfach kopierbar), Einbau einer zweiten Tür SEPARAT ABSCHLIEßBAREN TÜR unmittelbar nach der Haustür (Windfang), Anbringung eines Schlüsseltressors mit Pincode außen wo der Schlüssel bei geplanter Abwesenheit >3 Tage hinterlegt wird.

Wäre das aus eurer Sicht ein gangbarer weg?

Weitere Fragen:

1.) Die Kellerwand ist in Richtung Straßenseite leicht feucht das Mauerwerk im Wohnzimmer darüber (Putz wurde entfernt) fühlt sich minimal feucht an, ohne das ich es beschwören könnte, die Tapete ist allerdings trocken, schimmel nicht zu sehen, im Wohnzimmer riecht es leicht modrig --> Ist hier Wasser hochgezogen? Was tun? Leider hatte ich mein Feuchtigkeitsmessgerät und mein Hygrometer nicht dabei, würde wirklich gerne wissen wie feucht der Keller ist und ob die Wand feucht ist oder trocken.

2.) Baujahr ist 1904, das Mauermaterial besteht aus unförmigen Felsbrocken und Sand --> hält das noch länger?

Das war's schon mal,

Danke im Voraus für eure Antworten

Haus, Recht, Hauskauf, Weg, Wegerecht, Wohneigentum
Schlimmer Nachbar verhindert Verkauf unseres Grundstücks.

Hi, direkt zu unserem Problem: Wir haben eine alte Scheune in einer Sackgasse. Und hinter der Sackgasse kommt man durch ein paar Grundstücke noch zu einer weiteren Wiese die auch uns gehört. Nun haben wir für beides keine Verwendung und wollen daher beides verkaufen. Hierbei stört allerdings eine Nachbarin, die sich selbst zur Eigentümerin der besagten Straße ernannt hat und deshalb versucht jeden dort zu vergraulen. Da zwischen der Straße und unserem Grundstück zuerst das Grundstück eines anderen Nachbarn (keine Probleme) und dahinter eines der Problemmacherin liegt, besteht dort ein Wegerecht, das sie unter nicht richtigen Begebenheiten gerne einklagt aber nicht nutzt. Und auch sonst verklagt sie gerne, je nachdem, wer gerade etwas "Unruhe" stiftet, jeden, was allerdings bisher nie geklappt hat. Nun zum daraus resultierenden Problem mit dem Verkauf: wir müssen eventuelle Interessenten ja darauf hinweisen, was für eine Nachbarin es hier gibt und dass man auch durch deren Grundstück muss (welches sie im Übrigen nicht pflegt, weswegen wir uns des öfteren unbezahlt einen Weg zu unserem Grundstück schaffen mussten), um zu unserem zu kommen, was die Interessenten bisher alle abgeschreckt hat (was nicht gerade wenig brächte). Nun ist die Frage, ob wir diese Nachbarin hier irgendwie belangen können, da sich der "Schaden" dadurch auf rund 200.000€ bezieht, wie der Makler geschätzt hat.

Recht, Anwalt, Grundstück, Nachbarn, Rechtsstreit, Wegerecht
Nebenkostenabrechnung bei Eigentumswechsel

Hallo liebe Leute

Wir haben zum 01.07.2012 eine Wohnung gekauft.Wir wohnen selbst darin. Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr 2012 bekommen,daraus ergibt sich eine heftige Nachzahlung.Dazu muß man sagen das die HV die Vorauszahlungen des Verkäufers berücksichtigt hat.Die Höhe der Vorauszahlungen haben wir so weiter bezahlt wie der Verkäufer, also haben wir genau soviel bezahlt wie der Vorbesitzer. Nun beruft sich die HV auf ein BGH Urteil V ZR 113/11 wonach sie die Abrechnung nur dem neuen Eigentümer (mich) stellt und dieser dann evtl. Nachzahlungen für das gesamte Jahr bezahlen muss. Die HV würde gegen eine extra Gebühr eine gesplittete Abrechnung erstellen für die erste Jahreshälfte 2012 in der ich noch kein Eigentümer war,damit kann ich im Innenverhältnis die Kosten für das erste Halbjahr 2012 vom Verkäufer einfordern. Im Kaufvertrag steht Besitz,Lasten usw gehen über zum 01.07.2012 an den Käufer.

Nun liebe Leute meine Fragen: -hat die HV Recht? -kann mir jemand dieses Urteil V ZR 113/11 vereinfacht erklären (verstehe kein Juristendeusch) -muß der Verkäufer meiner Forderung dann nachkommen ,wenn nicht was kann ich dann dagegen machen(Wenn er meint er wäre nicht mehr der Eigentümer)

Hoffentlich nimm sich jemand von Euch Zeit diese Zeilen von mir zu lesen und kann mir bei meinem Problem helfen.

Vielen Dank für Euere Mühe

Mit freundlichen Grüßen flckg

Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wegerecht
Wegerecht - Nachbarn verweigert trotzdem Zufahrt und haben Kameras installiert etc.? Uns jetzt auch noch angezeigt?

Hi, liebe Ratgeber,

wir haben ein Problem mit unseren Nachbarn, was mittlerweile kafkaeske

Auswüchse annimmt. Unser Grundstück ist an einer Hauptstraße nach vorn gelegen.

Den hinteren Teil unseres Grundstückes erreichen wir aber nur über einen

Privatweg. An diesem rückwärtigen Grundstücksteil haben wir ein privates Tor zu

diesem Privatweg. Für diesen Weg haben wir ein im Grundbuch eingetragenes

Wegerecht für Fahrzeuge bis 4 Tonnen.

Nun fanden wir vor ein paar Wochen an unserem Tor ein fremdes

Fahrrad-Schloss vor, was wir kurzerhand entfernten mittels Durchknipsen, da es

uns massiv behinderte - wir mussten da durch und konnten nicht, wer hängt bitte

ein Schloss an ein fremdes Tor??? Woher das Schloss stammt, erfuhren wir erst

Tage später, als wir einen Brief erhielten, dass unsere Nachbarn, denen der Weg

gehört, unser grundbuchamtlich eingetragenes Wegerecht mal eben von sich aus

für nichtig erklärt haben und zudem den Ersatz ihres billigen Fahrrad-Schloss

von unserem Tor einforderten. Auch haben die Nachbarn, um unser Wegerecht zu

behindern, ein abgemeldetes Auto quer auf dem Privat-Weg abgestellt. Gestern

hing wieder ein Schloss an unserem Tor. Wir haben die kurze dünne Kette, mit

der es befestigt war, durchtrennt und das Schloss in Nachbars Garten geworfen -

sichtbar. Nun kam heute die Polizei zu uns, um wegen SACHBESCHÄDIGUNG gegen uns

zu ermitteln, die haben echt eine Anzeige gemacht wegen der Kette (das Schloss

ist ja noch funktionstüchtig) im Wert von laut Nachbar gegenüber der Polizei

2,50€. Außerdem haben die Nachbarn gegen uns schon vor ein paar Tagen eine

Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt, weil wir unser Wegerecht nutzen -

dies ist eine wissentlich falsche Beschuldigung/Anzeige, weil wir den Weg ja

nutzen dürfen laut Grundbuch. Eine Videoaufzeichnung der Nachbarn, die nicht

nur den Weg filmt, sondern auch unser Grundstück, wurde heute zur Auswertung

des Durchschneidens der an unserem Tor angebrachten fremden Kette durch uns der

Polizei vorgeführt, die filmen uns also, was wir bereits wissen, und zeigen das

"Beweis"mittel der Polizei. Bald haben wir einen Termin beim Anwalt,

wollten aber zuvor gern wissen, ob es eine Straftat darstellt, unser Tor gegen

unseren Willen abzuschließen. Immerhin sperren die uns ja rückwärts ein, wir

können unser Winterholz nicht auf das Grundstück transportieren und sind auch

anderweitig massiv eingeschränkt. Auch immer noch durch das absichtlich

quergestellte Auto. Ich kann aber doch auch nicht beim Nachbarn am Tor ein

Schloss anbringen und dann, wenn er dieses entfernt, um auf sein Grundstück zu

kommen, wegen Sachbeschädigung die Polizei rufen. Das mit der Kamera ist eine

andere Geschichte, den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte werden wir ebenso

wie die Behinderung des Wegerechts per Gericht unterbinden lassen.

Was die Nachbarn "reitet", können wir nur vermuten.

LG und Dank für die kommenden Antworten

Film, Recht, einfahrt, Grundstück, Wegerecht, Zaun, eingesperrt, Unterlassungsklage
Zufahrtsweg EFH - ideelle Teilung - Regenwasserproblem?

Wir wohnen in einem EFH auf einem sogenannten Hammergrundstück. Der 3m breite und ca. 30m lange Zufahrtsweg wird sowohl von uns, als auch von unseren Nachbarn genutzt.

Der Weg wurde idell geteilt, d.h., er gehört zu 50% uns, zu den anderen 50% unseren Nachbarn.

Das Problem: Der Zufahrtsweg ist auf einer Länge von ca. 15m etwa 10cm tiefer als die beiden angrenzenden Grundstücke. Bei Regen sammelt sich auf unserem Weg das Wasser, sodass man den Weg nicht ohne Gummistiefel betreten kann. Besucher, die Post, Paketdienste etc. kommen nicht trockenen Fußes zu unserem Grundstück. Im Winter bildet sich eine gefährliche Eisschicht.

Wir würden den Weg gern um diese 10cm aufschütten, aber unser Nachbarehepaar (Rentner und Frührentner) möchte den Weg nicht verändern. Sie verlassen das Grundstück einmal am Tag mit dem Auto zum Einkaufen, ansonsten würden sie im Zweifelsfall zu den Gummistiefeln greifen. Jede Diskussion ist zwecklos, sie wollen keine Veränderung.

Nun unsere Frage: Was können wir tun? Wir möchten gern, dass unser Grundstück immer zu Fuß erreichbar ist. Insbesondere sehen wir auch die Streupflicht im Winter, die sich auf einer vereisten Fläche schwierig gestaltet. Haben wir eine rechtliche Chance gegenüber unseren Nachbarn (bei dem Eigentumsverhältnis von 50%/50%)?

Falls es sich um Landesrecht handeln sollte, unser Grundstück liegt in Brandenburg.

Recht, Grundstück, Wegerecht
Wegerecht und Einfahrt verändern

Vor ca. 2 Jahren hbae ich ein Haus gekauft, auf dessen Grund ein Weg zum hinten liegenden Grundstück führt, dass durch ein eingetragenes Wegerecht abgesichert ist. Problem: Meine Nachbarin ignoriert meine Aufforderung auf meinem Grund Schritt zu fahren und mit meinem Eigentum entsprechend sorgsam und pflegend umzugehen. Da ich die raponierte Einfahrt schon einmal auf meine Kosten renoviert habe, zeigen sich nun schon wieder die ersten Schäden, weil kurz vor der Einfahrt des Nachbarn stark abgebremst wird. Alle mündlichen und sehr höflichen Bitten langsamer zu fahren wurden berücksichtigt und nun hat wohl der Ehemann auch Spaß daran bekommen über die Einfahrt zu jagen. Auch ein zugestellter Brief doch nun rücksichtsvoller mit meinem Eigentum umzugehen, blieb ungehört, sodass ich meinen Plan, eine Beruhigungdzone in der Einfahrt zu plazieren, mitgeteilt habe. Im übrigen halten die Nachbarn es nicht für nötig Pflegemaßnahmen und Kostenbeteiligungen zu gewähren. Bisher habe ich darauf verzichtet Schilder anzubringen, auch weil ich nicht wusste, ob dies nicht nur durch öffentliche Stellen genehmigungpflichtig ist. Demnächst spielen meine Enkelkinder sicher auch mal in der Einfahrt und ich habe Angst, dass was passiert. Frage: Darf ich eine Beruhungszone in meiner Einfarht installieren oder die im Bauplan eingezeichnete gerade Enfahrt durch einige Kurven - ohne die Breite der Einfahrt zu verändern - verändern, damit die unsinnige Raserei aufhört. Peter

Wegerecht
Zufahrt zum Anwesen durch Baufahrzeuge versperrt - was tun?

Hallo, es handelt sich bei meiner Frage um folgende Ausgangslage: ich wohne in einem Haus, das auf einem Grundstück in 2. Reihe gebaut ist. Vor unserem Grundstück befindet sich ein weiteres in 1. Reihe. An diesem Grundstück vorbei führt ein Privatweg, welcher zum Grundstück in 1. Reihe gehört - wir haben dafür ein eingetragenes Wegerecht, um zu unserem Grundstück zu fahren und allgemein zu gelangen. Auf unserem Grundstück in 2. Reihe befindet sich ein Feuerwehrplatz, der 24x7 freizuhalten ist. Jetzt ist folgendes passiert: das Grundstück in 1. Reihe soll neu bebaut werden, zu diesem Zwecke finden gerade Vorarbeiten statt (Bäume werden gefällt), bei denen auch große LKW's (Kipplader) zum Einsatz kommen. Diese Fahrzeuge stehen bündig in voller Breite im Privatweg und zwar über mehrere Stunden, so dass die Zufahrt zu unserem Anwesen komplett blockiert ist - nicht mal zu Fuß kommt man an den abgeladenen Containern vorbei! Ich bin im 8. Monat schwanger und hatte letzte Woche die Situation, dass ich schnell und außerplanmäßig zum Arzt musste. Es dauerte rund 10 Minuten, bis der LKW seinen abgesetzten Container wieder aufgeladen hatte und aus der Einfahrt fahren konnte - 10 Minuten, die in einem Notfall entscheidend sein könnten... Meine Frage: darf der Subunternehmer des Bauträgers generell über Stunden hinweg auf dem Privatweg parken und so meine Zufahrt blockieren? Muss er so etwas nicht mindestens 24 Stunden vorher (schriftlich) ankündigen? Was kann ich tun, damit für einen Notfall der Weg jederzeit begeh- und befahrbar ist? Die Feuerwehr kann so nicht zu uns fahren, die Rettungssanitäter kämen nicht mal zu Fuß mit einer Trage zu unserem Haus (ca. 80m von der öffentlichen Straße). Ich habe mit dem Bauträger wiederholt im Guten gesprochen, aber ich stoße leider auf taube Ohren und bekomme die Antwort, es sei sein Weg und diesen könne er auch benutzen und wenn ich eben von meinem Wegerecht Gebrauch machen wollen würde, dann könne ich die Bauarbeiter ja höflich bitten, die Fahrzeige aus dem Privatweg wegzufahren. Er versteht leider nicht, dass das mitunter kostbare Minuten sind, die da ins Land gehen... :( Danke vorab für hilfreiche Antworten.

Wegerecht, Privatweg
Abrechnungsspitze bei Eigentümerwechsel - (Deutsches WEG-Recht)

Hallo Gemeinde!

Beide Eigentümer zweifelt nach dem Wohnungsverkauf meine Kostenverteilung an (einer alleine wäre ja auch langweilig). HickHack und Gezänk aus allerlei Gründen...

Die Fakten:

  • Wirtschaftsjahr vom 01.07.11 bis zum 30.06.12.
  • Ein Wirtschaftsplan wurde in 2011 für das WJ 2011/2012 beschlossen.
  • Nutzerwechsel/Übergabe der Wohnung zum 01.02.2012.
  • Grundbuchumschreibung am 06.09.2012.
  • Der scheidende Eigentümer hat nicht alle Vorauszahlungen lt. WP geleistet.
  • Der neue Eigentümer hat ab Übergabe alle ab 01.02.2012 planmäßigen Vorauszahlungen geleistet.
  • Die INSGESAMT geleisteten Vorauszahlungen ergeben einen Rückstand gegenüber dem WP.
  • Der Zeitpunkt des Beschlusses über die Abrechnung liegt in der Zukunft.
  • Die Abrechnungsspitze - also die Differenz zwischen dem Kostenanteil laut Wirtschaftsplan und dem tatsächlichem Kostenanteil laut Abrechnung - ergibt ein Guthaben.

Meine Folgerungen daraus:

  1. Da die Grundbuchumschreibung am 06.09.2012 erfolgt ist, wird der neue Eigentümer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der tatsächliche Eigentümer sein. Damit geht ihm die Abrechnung zu.

  2. Der scheidende Eigentümer bekommt eine Aufrechnung seiner geleisteten Vorauszahlungen gegen den Gesamtbetrag lt. WP 2011/2012 (Rückstand). Allerdings keine Betriebskostenabrechnung (da ihn die als Nicht-(mehr)Eigentümer nichts angeht) und er ist auch für die Versammlung nicht teilnahmeberechtigt

  3. Dem neuen Eigentümer steht das Guthaben in Höhe der Abrechnungsspitze zu, da er im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer laut Grundbuch ist. Der Beschluss über die Abrechnung - egal ob Guthaben oder Nachzahlung - entfaltet keine Wirkung für den scheidenden Eigentümer, weil er zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits nicht mehr Mitglied der WEG ist.

  4. Die Vorauszahlungen des neuen Eigentümers erfolgten - auch wenn ihm das nicht bewusst war - für Rechnung des scheidenden Eigentümers, weil er bis zur Umschreibung im Grundbuch überhaupt nicht Eigentümer war und der Wirtschaftplan somit für ihn keine Wirkung entfaltet hatte.

  5. Alle Vorauszahlungen bis zum 30.06.2012 sind daher dem scheidenden Eigentümer zuzurechen.

  6. Der scheidende Eigentümer schuldet die Differenz aus allen von ihm und für ihn geleisteten Vorauszahlungen und dem beschlossenen Gesamtbetrag lt. WP für 2011/2012.

  7. Dass die Umschreibung im Wirtschaftsjahr 2012/2013 erfolgte, hat keine Bedeutung für die Abrechnung 2012/2013.

Sieht das jemand anders?

(Ich danke für's Lesen, Zerdröseln und Verstehen^^)

Stimmt so nicht ganz! 100%
Hä? 0%
Stimmt so! 0%
Betriebskosten, Eigentumswohnung, Wegerecht, Abstimmung, Umfrage
Nachbar verweigert mir das befahren des Hofes zur Garage?

Hallo wir wohnen seit 2010 in einem 3 Familien Haus. Wir haben in den Jahren die Dach Wohnung gemietet .Unser Vermieter hat bis dieses Jahr unten gewohnt Auf dem Hof gibt es auch eine alte Garage. Wir durften die ganzen Jahre den Hof befahren und auch die Garage vom Vermieter nutzen damals . Der Nachbar hat nie was gesagt .Wir wissen das es hier ein geldliches wegerecht gibt von ca 300 Euro im Jahr die mein Vermieter leistet. So mein Vermieter ist dieses Jahr hier ausgezogen. Wir haben nun die untere Wohnung mit Garage gemietet die auch im Mietvertrag eingeschrieben ist . Nun verbietet der Nachbar uns das befahren des Hofes. Das heißt fahre ich drauf fordert er mich auf das Fahrzeug runter zu fahren .Selbst wenn ich das Fahrzeug in die Garage stellen möchte ist hier ärger er will das nicht usw. Mein Vermieter konnte Jahre lang seine Fahrzeuge hier abstellen. Habe auch mit ihm gesprochen .Der auch mit dem Nachbarn. Seine Aussage mein Auto ist zu laut ???darum will er das nicht .... Klar mein Auto ist sportlicher aber kann doch nicht extra mein Auto so machen wie er es möchte Nun sind wir am überlegen was wir machen können haben eine Garage dürfen sie nicht nutzen. Genau so redet der Nachbar bei fremden nicht freundlich .Darunter klar mein Auto... Ich kann in der Garage ja meine Garten Möbel unter bringen... Mehr möchte er nicht . Desweiteren sind wir hier ständig in der Ruhe gestört Weil der Nachbar hier eine Halle hat wo er ständig am schrauben ist ob Sonntag oder Feiertags. Fremde Leute die Autos repariert . Teilweise geht es morgens um 6 7 Uhr schon los man kommt nicht zum ausschlafen . Was kann ich nun tun ?????

Wegerecht