Unser Vermieter benachrichtigte uns, dass binnen einen Jahres, der Zugang zum eigenen Hinterhof nicht mehr gewährleistet werden kann, da im Nachbargrundstück ein Neubau durch einen Dritten errichtet werden wird. Über dieses Grundstück hatten die Mieter bisher über einen Weg Zugang zur öffentlichen Straße. Der alternative Zugang zum Hinterhof erfolgt über das Treppenhaus mit 2x Treppensteigen.

Die bisher von den Vermietern dort abgestellten Räder, Lastenräder, Kinderwagenanhänger, können unmöglich durch das Treppenhaus transportiert werden. Die Unterbringung dieser Vehikel kann unmöglich auf dem Gehweg erfolgen, da dieser zum einen durch das Volumen versperrt würde, außerdem würden die Vehikel innerhalb kürzester Zeit gestohlen.

Besteht für die Mieter eine Art Wegerecht in diesem Fall oder ein Anspruch auf Kompensation für den Aufwand/Schaden, der dem Mieter für die alternative Unterbringung oder Verkauf der Vehikel entsteht?

Danke und BG RMI