Fenster: Gemeinschaftseigentum. In der Teilungserklärung steht: Sondereigentum:...die Innenseite der Außenfenster...?
3 Antworten
.... das hört sich doch gut an. Bei einem Glasbruch muß die WEG ordnen und der Sondereigentümer putzt und pflegt die Innenseite, und die WEG die Außenseite. Schön für dich, oder?
schleudermaxe
16.09.2015, 12:03
@schelm1
<
p>... aber wenn denn der Bauträge oder wer auch immer so eine Vereinbarung beurkunden läßt, haben die Mitglieder der WEG sich auch daran zu halten.
Lt. WEG-Recht sind Fenster Gemeinschaftseigentum, auch wenn in alten Teilungeerklärungen etwas anderes steht. Es kann aber sein, dass über die Kostenteilung anders abgestimmt wird. Die Hausverwaltungen lehnen erst einmal alles ab, sonst müssten sie tätig werden.
Wegerecht durchs Fenster?
Tja! - Wenn dem denn mal so wäre!?!