Wenn meine Garage auf der Grundstücksgrenze liegt, darf ich dennoch über das Grundstück des Nachbarn, um z.B. die Regenrinnen zu säubern, Wände zu streichen etc. oder muss es explizit eingetragen werden? Die Gerage stößt mit der rechten Wand an die Wiese des Nachbarn. Ich würde gerne an der Wand meiner Garage, aber über die Wiese des Nachbarn laufen. Ist es irgendwo schriftlich vermerkt, dass man zu besonderen Zwecken (Renovierung etc.) an jede Seite seines Hauses darf, auch wenn es nicht mehr das eigene Grundstück ist?

Vielen Dank