Hallo zusammen, wie sehr oft kommt eine Frage die bestimmt schon oft gestellt wurde. Ich habe hierfür aber bisweilen keine eindeutige Antwort erhalten. Selbst ein Beratungsgespräch bei einen Anwalt ergab keine eindeutige Lösung oder Antwort. Nun erst einmal die Beschreibung der Situation: Wir sind seit vier Jahren Besitzer eines Reihenmittelhauses und ärgern uns ständig, dass der Nachbar dessen Weg wir beschreiten müssen um zu unserer Haustür zu kommen nie die vorhandene Aussenbeleuchtung an hat. Also auch keinen Bewegungsmelder installiert hat. Bei einer freundlichen Anfrage (nachdem sich unser Besuch über die nicht erkennbaren Treppen unseres Nachbarn gestolpert ist) bekamen wir die Antwort es handelt sich um einen Privatweg er müsse keine Aussenbeluchtung bzw. Bewegungsmelder anbringen!!!! Hat mein Nachbar Recht???? Wiesieht das hier mit der Verkehrssicherungspflicht aus? Greift diese in diesem Fall? Ich danke vorab für hoffentlich aussagekrätigen Antworten.