Wir wohnen in einem EFH auf einem sogenannten Hammergrundstück. Der 3m breite und ca. 30m lange Zufahrtsweg wird sowohl von uns, als auch von unseren Nachbarn genutzt.

Der Weg wurde idell geteilt, d.h., er gehört zu 50% uns, zu den anderen 50% unseren Nachbarn.

Das Problem: Der Zufahrtsweg ist auf einer Länge von ca. 15m etwa 10cm tiefer als die beiden angrenzenden Grundstücke. Bei Regen sammelt sich auf unserem Weg das Wasser, sodass man den Weg nicht ohne Gummistiefel betreten kann. Besucher, die Post, Paketdienste etc. kommen nicht trockenen Fußes zu unserem Grundstück. Im Winter bildet sich eine gefährliche Eisschicht.

Wir würden den Weg gern um diese 10cm aufschütten, aber unser Nachbarehepaar (Rentner und Frührentner) möchte den Weg nicht verändern. Sie verlassen das Grundstück einmal am Tag mit dem Auto zum Einkaufen, ansonsten würden sie im Zweifelsfall zu den Gummistiefeln greifen. Jede Diskussion ist zwecklos, sie wollen keine Veränderung.

Nun unsere Frage: Was können wir tun? Wir möchten gern, dass unser Grundstück immer zu Fuß erreichbar ist. Insbesondere sehen wir auch die Streupflicht im Winter, die sich auf einer vereisten Fläche schwierig gestaltet. Haben wir eine rechtliche Chance gegenüber unseren Nachbarn (bei dem Eigentumsverhältnis von 50%/50%)?

Falls es sich um Landesrecht handeln sollte, unser Grundstück liegt in Brandenburg.