Hallo,

und zwar folgende Situation: Ein Bauer hat hinter unserem Haus eine Wiese. Diese kann er nur erreichen wenn er über eine Durchfahrt, die direkt an unserem Haus verläuft, aber zu unserem Grund gehört, fährt. Der Bauer hat ein Durchfahrtsrecht aber darf er die Einfahrt mit seinen Traktoren so belasten, dass dort eine Schlammspur ensteht. Muss er sich an Reparaturkosten bzw. Instandhaltungskosten beteiligen?
Ich danke Euch für sachliche Antworten. Am besten noch mit gesetzlichen Belegen.