Nabend, ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr die auch einen First Responder-Dienst anbietet. Dazu haben diese 30 Mitglieder einen Notfallrucksack und Mindestqualifikation Rettungssanitäter. Wir werden fast 400 Mal im Jaht alarmiert.

Frage: Darf ich nun im Einsatzfall Sonderrechte in Anspruch nehmen? Mir ist bewusst, dass ich keine Wegerechte habe, außer ich fahre mit dem Dienstwagen+ Sosi