Wir haben seit 1988 ein bebautes Hinterliegergrundstück B, dessen Zufahrt über Grundstück A auch seit 1988 per in Grundbuch eingetragenem Wegerecht geregelt ist, d.h. wir haben Geh-und Fahrrecht, sowie Instandhaltung-und Reinigungspflichten. Es gibt sonst keine weitere Zufahrt zur Straße. Seit 2010 ist das Hausgrundstück verkauft und seit 2012 das Haus vermietet. Diese Mieter blockieren nun laufend unsere Zufahrt, mit diversen Fahrzeugen und/oder Gegenständen. Es werden auch Fahrzeug dort geparkt. Wir müssen jedes Mal fragen, ob die Zufahrt freigemacht werden kann, wenn wir zu unserem Haus hin-oder weg möchten. Die Mieter und auch deren Vermieter sind der Meinung, dass sie mit ihren Fahrzeugen dort stehen und parken dürfen und wir fragen müssen. Im Mietvertrag gibt es die Klausel, dass die Mieter über das bestehende Wegerecht informiert sind und sie die Zufahrt stets begeh-und befahrbar halten müssen. Meine Frage ist, was können wir tun, ein Gespräch mit den Nachbarn ist nicht möglich, das sie nicht mit uns kommunizieren wollen (Zitat). Hat jemand auch solche Erfahrungen gemacht, kennt evtl. Urteile zu dieser Problematik?