Guten Tag,

mein Vater besaß zwei alte Fachwerkhäuser. Das Vorderhaus hat er verkauf.

Das Hinterhaus hat er behalten. Im Kaufvertrag wurde kein Wegerecht und auch kein Leitungsrecht eingetragen. Nach 30 Jahren hat dieses nun ein Eigentümer aus dem Vorderhaus bemerkt. Die Leitungen wurden nach dem Verkauf verlegt. Nun soll dieses nachgetragen werden. Die neuen Besitzer des Vorderhauses ( 7 Wohnungen ) wollen sich dieses bezahlen lassen. Gibt es hierfür eine Richtlinie wie diese Ansprüche aussehen können? Oder kann man vorder was man möchte? Ist es eine Sache der Verhandelung?