Vor ca. 2 Jahren hbae ich ein Haus gekauft, auf dessen Grund ein Weg zum hinten liegenden Grundstück führt, dass durch ein eingetragenes Wegerecht abgesichert ist. Problem: Meine Nachbarin ignoriert meine Aufforderung auf meinem Grund Schritt zu fahren und mit meinem Eigentum entsprechend sorgsam und pflegend umzugehen. Da ich die raponierte Einfahrt schon einmal auf meine Kosten renoviert habe, zeigen sich nun schon wieder die ersten Schäden, weil kurz vor der Einfahrt des Nachbarn stark abgebremst wird. Alle mündlichen und sehr höflichen Bitten langsamer zu fahren wurden berücksichtigt und nun hat wohl der Ehemann auch Spaß daran bekommen über die Einfahrt zu jagen. Auch ein zugestellter Brief doch nun rücksichtsvoller mit meinem Eigentum umzugehen, blieb ungehört, sodass ich meinen Plan, eine Beruhigungdzone in der Einfahrt zu plazieren, mitgeteilt habe. Im übrigen halten die Nachbarn es nicht für nötig Pflegemaßnahmen und Kostenbeteiligungen zu gewähren. Bisher habe ich darauf verzichtet Schilder anzubringen, auch weil ich nicht wusste, ob dies nicht nur durch öffentliche Stellen genehmigungpflichtig ist. Demnächst spielen meine Enkelkinder sicher auch mal in der Einfahrt und ich habe Angst, dass was passiert. Frage: Darf ich eine Beruhungszone in meiner Einfarht installieren oder die im Bauplan eingezeichnete gerade Enfahrt durch einige Kurven - ohne die Breite der Einfahrt zu verändern - verändern, damit die unsinnige Raserei aufhört. Peter