Hallo zusammen,

eine Frage zum Wegerecht, folgender Fall:

Es bestehen von der Straßenseite aus gesehen 4 Grundstücke. In der Reihenfolge 1 2 3 und 4. Das Grundstück 1 ist direkt an der Straße gelegen.

Grundstück 4 soll gekauft werden, im Grundbuch ist ein Wegerecht für Grundstück 1 und 2 eingetragen. In den Grundbüchern von Grundstück 1 und 2 ist ein Wegerecht für Grundstück 4 eingetragen.

Zu Grundstück 3 gibt es im Grundbuch 4 keinen Hinweis. Grundbuch 3 ist nicht bekannt.

Der Verkäufer gibt an, dass das Grundstück 4 befahren werden darf.

Gibt es hier einen Spezialisten, der eine Auskunft geben kann, wie es zu dieser Aufteilung der Flurstücke kommen kann? Ist das Wegerecht an Grundstück 4 gesichert, auch ohne das es für Grundstück 3 eingetragen ist? Warum sollte man ansonsten ein Wegerecht für Grundstück 1 und 2 eintragen, wenn eine Überquerung von Grundstück 3 nicht möglich sein sollte?

Vorab lieben Dank für Eure Hilfe!

VG!

Stefan