Doppelgarage, ich bin Mieter., Nachbar hat Wohnrecht. Darf ich auf Grund meiner körperlichen Behinderung die Seite des Nachbarn durchqueren, um zu meiner Seite bzw. zu meinem Auto zu gelangen. Auf der Seite des Nachbarn befindet sich die Tür und ein Fenster. Die Tür muss ich immer benutzen, da ich nur von dort aus ein Garagenlicht und das Öffnen der Garage bedienen kann. Der Nachbar hat kein Auto darin stehen, sondern nur Gartenmöbel. Der abschüssige Weg aussenrum ist etwas schwierig, da ich dort nicht so sicher laufen kann mit den Gehhilfen. Nun VERBIETET mir der Nachbar, das ich durch seine Garage gehen darf. Ist er im Recht?