das geerbte Haus einer Tante ist nur durch ein Nachbargrundstueck zu erreichen. Links ist Wasser und rechts ist unser geerbtes Grundstueck welches vom Nachbarn von 3 Seiten umschlossen ist. Das Haus verfuegt ueber eine eigene Hausnummer und gehoerte niemals zum Nachbargrundstueck. Es wohnten schon immer zwei verschiedene Familien in den Haeusern und es gab nie Probleme von seitens der verstorbenen Tante durch das Nachbargrundstueck zu laufen. Deshalb wurde auch versaeumt ein Wegerecht im Grundbuch oder beim Notar einzutragen. Das Nachbarhaus wurde vor dem Tod der Tante im Jahr 2003 verkauft, - die Tante verstarb kurz nachdem das Nachbargrundstueck verkauft wurde..
Der neue Nachbar wehrt sich nun vehement gegen eine Einigung. Er verbietet uns durch sein Grundstueck zu laufen obwohl er weiss, dass keine andere Moeglichkeit besteht unser geerbtes Haus zu erreichen. Darf er das?
Ist es erfolgversprechend meinen Anspruch einzuklagen und Recht zu bekommen, oder darf ich auch ohne Rechtstreit und ohne seine Erlaubnis durch sein Grundstueck gehen? Der Zugang zum geerbten Haus geht durch seine Einfahrt - ich habe also keinen Einblick in seine Privatsphaere wenn ich diesen Weg nutze.

Vielen Dank fuer eure Hilfe!