2 Einfahrten?
Es gibt Probleme mit dem neuen Nachbarn.
Wir haben jeder eine Einfahrt... unsere führt in die Garage und ist etwa 5 Meter breit, nebenan ist die Einfahrt des Nachbarn, die ist etwa 2 Meter breit. Die beiden Einfahrten sind durch Tiefenbordsteine getrennt. Diese sind sichtbar, aber nur 1 cm herausragend.
Mein Nachbar hat viele Autos, parkt diese hintereinander in seiner etwa 2 Meter breiten Einfahrt. Er ist nun der Ansicht, dass er meine Einfahrt benutzen kann, um seine Autos zu parken.
Meine 1. Frage: kann ich es dem Nachbarn verbieten, meine Einfahrt als Durchfahrt zu benutzen?
Meine 2. Frage: habe ich das Recht, z. B. einen Zaun zu errichten zwischen den beiden Einfahrten? Wie hoch dürfte der sein? Mein Nachbar hat etwa nur 2 Meter... er käme kaum aus seinem LKW raus, wenn ich den Zaun errichte.
Spannend... DANKE für IDEEN!
Seid ihr Eigentümer oder Mieter?
Wir sind Eigentümer. Er auch.
4 Antworten
Eigentumsregelungen, wem was gehört musst du selbst gucken. Daraus lassen sich Rechte ableiten.
Der Nachbar kann wohl kaum eine 2m breite Einfahrt haben. Die meisten Autos sind schon breiter. Also präzise bleiben und wenn er nur 200 cm hat, ist er echt ein armes Ding.
Wenn im Grundbuch kein Wegerecht eingetragen ist, kannst Du das verbieten.
Einen Zaun darf man eigentlich immer bauen, wie hoch der sein darf, kannst Du beim Bauamt erfragen.
Er ist nun der Ansicht, dass er meine Einfahrt benutzen kann, um seine Autos zu parken.
wenn du es gestattest, dann darf er.
Verbietest ihm das, werden die Fronten gehärtet. das Recht hast du. Oder du stellst auf deine Seite paar große Steine hin, da kommt der mit nem Auto nicht mehr drüber
steck da ein paar eisenspieße hin dass er sich die reifen kaputtsticht
dann lässt er das falschparken ganz schnell bleiben