Wegerecht+ Tor?

5 Antworten

Ich habe das jetzt so verstanden das es ein Tor zum Berechtigten gibt. Es ist kein Tor an der Straße. Dann ist der einzige Zwecke den Hund gefangen zu halten. Denn der Berechtugte darf das Tor genau so öffenen wie alle Besucher die durch wollen. Das wird so nichts.

Der BHG hat zwar gesagt das Tore die zu Sicherheit dienen ein Wegrecht nicht stören, aber dieses dient ja keiner Sicherheit. Es ist reine Schikane des Berechtigen.

Den Hund frei laufen zu lassen geht auch nicht wenn man den Weg per Grunddienstbarkeit vergeben hat. Ein Besucher der den Hund nicht kennt wird daran gehindert den Weg zu benutzen.

Das der Hund warum auch immer in den Garten des Nachbarn macht geht auch nicht. Die Köttel zurückzubringen ist das geringste Mittel. Also würde ich da den Ball flach halten.

Also zusammengefasst es ist euer Grundstück, allerdings at der Nachbar ein Wegrecht. Also wenn ihr ihm seine Rechte nicht zerstört dürft ihr es abschliessen, eine andere möglichkeit wäre es wnoch einen Zaun in eurem Garten aufzustellen der als Platz für den Hund gedacht ist.

Eigentlich dürfte eher Euer Nachbar das Recht auf seiner Seite haben, da er nicht verpflichtet ist, das Tor zu seinem Teil vom Grundstück zu schließen. Ihr hingegen seid jedoch in jedem Fall für das Verhalten Eures Hundes verantwortlich und müsstet dafür Sorge tragen, dass er nicht auf fremde Grundstücke läuft und dort hin kotet, bzw. Ihr müsstet diese Hinterlassenschaften selbstständig entfernen. Allerdings dürfte Euer Nachbar auch nicht so ohne weiteres »Selbstjustiz« üben und den hinterlassenen Haufen vor Eure Tür legen, zumindest wenn der nicht in einem Beutel ist. Ursächlich für die Problematik an sich ist jedoch nicht Euer Nachbar, sondern Euer Hund, und für den seid Ihr als Halter verantwortlich.


MaLu2 
Fragesteller
 12.04.2013, 11:17

Absolut, aber der Fall wäre doch geklärt wenn die Person das Tor schließen würde, habe auch ein absatz darüber gefunden wo es im Wegerecht heißt: [...] dazu gehört auch dass er nicht nur ein Tor zu dulden hat, sondern dieses auch nach Nutzung wieder schließt oder sogar verschließt und verschlossen hält.[...]

Ich denke deshalb dass er verpflichtet ist!

Man darf nicht vergessen es ist mein privater Grund und Boden und der Nachbar darf nur drüber gehen damit er in seine Wohnung kommt! (Es wäre doch schlimm wenn man extra einen Garten hat und seinen Hund nicht drin laufen lassen kann! Und ja wir sammeln regelmäßig die Häufchen weg)

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oliberlin  12.04.2013, 12:24
@MaLu2

OK, den Passus, dass er das Tor auch geschlossen halten muss kannte ich noch nicht. Wenn es Euer Tor ist, das Euren Teil vom Grundstück abtrennen soll wäre das aber so gesehen auch einleuchtend.

Schriftlich auffordern, Frist setzen und rechtliche Schritte ankündigen, falls der Nachbar das weiter ignoriert wäre ein Gespräch mit einem Rechtsbeistand sicher nicht verkehrt.

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kann man vielleicht so einen autoatischen Schliesser anbringen so dass das Tor von allein zugeht ? Oder den bereich wo der Hund ist per Zaun von dem Tor abgrenzen ?


MaLu2 
Fragesteller
 12.04.2013, 11:05

Den Bereich abtrennen geht nicht! Das mit dem Schließsystem wäre Kostenintensiv und da stellt sich dann gleich die Frage: werden die Kosten geteilt oder wer hat diese zu tragen?

Ich bin einfach nur entnervt weil es ja ein leichtes wäre hinter sich die Tür zu schließen!

Aber Danke!!!

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ichhelfegern321  12.04.2013, 11:19
@MaLu2

kann ich gut nachvollziehen.

Die halten sich selber an nix, regen sich dann aber auf wenn der Hund bei denen hinmacht.

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wenn man einen hund regelmaessig zu den richtigen zeiten ausfuehrt - faellt kein hundekot im garten an....

anderen falls gibt es wirklich nur 2 loseungen einen abschnitt hundefest abtrennen(man kann es immer!)

ein automatisches tor - was dann von euch zu zahlen waere.