Guten Tag,

Meine Frage ist: Ich als Eigentümer eines Grundstücks habe ein Tor zu unseren Nachbarn angebracht. Dies ist schon Jahre her. Der Nachbar hat ein Wege-Fahr-und Leitungsrecht. Sein Grundstück befindet sich in der zweiten Bebauungsreihe und ist aktuell nur über unser Grundstück befahrbar. Wir haben einen Hund. Da der Nachbar die Pforte nach Benutzen nie verschließt und gerne auch das gesamte Tor komplett offen stehen lässt geht unser Hund manchmal auf sein Grundstück und hinterlässt auch mal ein Haufen welchen wir dann vor unserer Tür wiederfinden. Da wir auch Geschäftsräume in unserem Haus haben ist dies natürlich ein großes Ärgernis. Wir haben den Nachbarn mehrmals darum gebeten das Tor zu schließen jedoch tut er dies nicht. Wie können wir weiter verfahren? Ist das Recht auf unserer Seite? Wir wollen das Tor auch nicht abschließen (und die Schlüssel aushändigen) da in dem Nachbarhaus mehrere Parteien wohnen.

Vielen Dank im Voraus!