MPU bestanden kann die Führerscheinstelle noch einen Drogentest verlangen?

Hallo Leuts, einfach mal ne informative Frage, ich hab meine MPU bestanden und bin glücklich wie eh und je.

Ein Kollege von mir hat ebenso eine MPU gemacht, vor 2-3 Monaten, auch diese war positiv. Nun hat die FFST ihn Montag dazu aufgefordert, erneut Abstinenz abzulegen, mithilfe von einer Haaranalyse.

Ist das rechtlich?
er ist weder erneut auffällig geworden, hat sonst sich nichts mehr zu schulden lassen kommen, hat auch anderen verbindliche Bedingungen zugestimmt, Aufbauseminar etc..

er hat sich nun einen Anwalt besorgt, weil keine rechtliche Grundlage besteht, erneut seine Abstinenz zu fordern.

auch der Anwalt meinte beim telefonischen Gespräch, dass das SEHR unüblich ist und in der Regel NIE vorkommt. Deswegen sehen sich beide im Recht!

Kennt sich hier jemand damit aus? Ist das schonmal passiert? Darf die Führerscheinstelle das wirklich nicht? Ist ja im Prinzip auch ein Eingriff in die Privatsphäre. Er hat ja seine Fehler beglichen, die Konsequenzen getragen und alles getan was gefordert wurde.. Dann nochmal Haare zu fordern, wieso denn, vor allem ohne Grundlage, keine weiteren Auffälligkeiten, was ist die Begründung ? Also ich persönlich finde dass sehr dreist... was soll er denn noch alles machen, jede Woche einmal vorbeischauen und pusten? Sehr komisch wirklich

MPU, Recht, Anwalt, Führerschein, Cannabis, Gerichtsverhandlung, Rechtsprechung, Abstinenznachweis, Führerscheinstelle
Beschwerde über Berufsschullehrer

Mein Name ist Pierre, bin 23 Jahre alt und befinde mich zur Zeit in Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann im 3. Lehrjahr. Ich besuche einmal wöchentlich eine Berufsschule. Als ich vergangene Woche die Berufsschule besuchte und am Unterricht meiner Klassenlehrerin teilnahm, musste ich mir bereits in der 1. Stunde folgendes von ihr anhören: Der einzige Grund warum mich mein Arbeitgeber wohl noch beschäftigt sei der, dass ich eine BILLIGE Arbeitskraft für ihn darstelle!!!!! Als sei das nicht genug verwies sie mich um 12:20 Uhr des Unterrichts, weil ich mich weigerte, an einer FREIWILLIGEN Umfrage der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) teilzunehmen. In dieser Umfrage ging es um die Beantwortung von fünf Fragen. Die Lösung dieser fünf Fragen würde dann samt meiner persönlichen Daten (Name,Anschrift etc.) an die DGUV geschickt werden. Als ich mich daraufhin weigerte diesen Zettel auszufüllen, verwies sie mich des Unterrichtes! Ich konnte diesem Zettel entnehmen, dass Schulen mit der stärksten Beteiligung Preise gewinnen können. Deswegen wohl auch diese Reaktion! Ich muss dazu sagen, dass diese Lehrerin dazu neigt, mit ihren fragwürdigen Unterrichtsmethoden meine restlichen Schulkameraden einzuschüchtern. Daraufhin bin ich zurück in meinen Betrieb gegangen und hab nach Rücksprache mit der Personalentwicklung und meinem Chef, die Arbeit aufgenommen. Was soll ich tun?

Beschwer dich!!! 92%
Du hast Unrecht! Lass es bleiben! 8%
Schule, Lehrer, Rechtsprechung
Brauche dringend eure Hilfe, (Tickets, Bundesliga?

Mein Kumpel hat mir zwei Tickets für das Spiel Dortmund Bayern verkauft.
Diese habe ich auf ebay Kleinanzeigen gestellt, um mal zu schauen was die Leute so bieten. Allerdings hatte ich ohnehin vor zu dem Spiel zu gehen.
Nicht mal eine Minute war meine Anzeige drin und ich habe diese Nachricht erhalten.

Sie wurden der FC BAYERN MÜNCHEN AG gemeldet.
Verkauf auf Ebay ist nicht gestattet.
Plätze wurden erkannt und können zugeordnet werden.
Kein Einlass mehr am Drehkreuz.

Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe
4.1 Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu erreichen und zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen kann der Kunde Tickets des FCB nur zum privaten Gebrauch erwerben. Der Kunde verpflichtet sich daher und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung durch den FCB untersagt. Untersagt ist ohne vorherige Zustimmung durch den FCB auch der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf (Abtretung) der Tickets bzw. der sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechte.
für jeden Verstoß gegen Ziffer 4.1 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal EUR 2.500 fordern, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.

PRODUKTPIRATERIE@FCB.DE
Tel.: 089/69931-7607

Tel.: 089/69931-7607

Klingt das seriös ? vermutet ihr das die Tickets gesperrt worden sind?

bitte nur Kommentare von denen die Ahnung haben & nicht von irgendwelchen Hartz V Empfängern die meinen, sie könnten sich aus dem Bauchgefühl her hier äußern...

Karten, Recht, Bundesliga, Gesetz, Bayern, Gesetzeslage, Rechtsprechung, Ticket
Ist das Exhibitionismusgesetz nach StGb §183 sexistisch?
Strafgesetzbuch (StGB) "§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.

nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird."

Nach Wortlaut gilt dieses Gesetz nur für Männer, was mir allerdings reichlich rechtswidrig erscheint, da laut Artikel 3 GG: "Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Frauen und Männer gleichbehandelt werden sollten.

Nun stelle ich mir zwei Fragen.

1.: Ist das überhaupt zulässig?

2.: Wie wird dieses Gesetz praktisch angewandt? Existiert diese Ungleichheit "nur" de jure?

Religion, Politik, Recht, Exhibitionismus, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Sexismus, Strafgesetz, Philosophie und Gesellschaft
Meinung des Tages: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Internet?

Hass und Hetze sind seit vielen Jahren leider fest etablierte Begleiterscheinungen, mit denen man beim Surfen im Netz konfrontiert ist. Hierbei wurde bereits häufig eine mögliche Klarnamenpflicht im Netz ins Spiel gebracht. Würde diese dabei helfen, das virtuelle Miteinander zu verbessern?

Diskussionen im Netz: Zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen

Man kennt es womöglich selbst zu gut: Man surft auf den hiesigen Internetplattformen und sieht sich die Kommentarspalten der großen deutschen Tageszeitungen zu brisanten Themen an. Neben gewöhnlichen Meinungsäußerungen und schnippisch-belanglosen Kommentaren entspinnen sich vor dem Auge des politisch interessierten Lesers häufig Meinungsverschiedenheiten, in denen es recht schnell von der Sachebene ins Persönliche übergeht. Wenngleich die Meinungsfreiheit auch im Netz ein zu schützendes Gut ist, wird diese vielfach von Internetnutzern, die sich im Netz in Anonymität wägen, strapaziert. Bedrohungen und Beleidigungen sind lt. Strafgesetzbuch strafbar und nicht alles, was im Netz geäußert wird, lässt sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit subsumieren.

Hassbeiträge im Netz können verschiedene Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten erfüllen. Doch selbst Nutzer, die nicht zwingend an einer Meinungsverschiedenheit beteiligt sind, können Maßnahmen ergreifen, derartigen Äußerungen entgegenzuwirken.

Was kann ich als Nutzer tun, wenn mir Hass im Netz begegnet?

Sofern jemand im Internet auf Inhalte stößt, die strafrechtlich relevant sein könnten, sollte er die Beweise durch mögliche Screenshots sichern und sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder eine der zahlreichen Onlinewachen wenden. Daneben gibt es weitere Meldestellen wie beispielsweise REspect!, die prüfen, ob möglicherweise Gesetze verletzt worden sind. Hilfreich ist es zudem, sich im Netz mit Opfern von Hassrede zu solidarisieren und kritischen Äußerungen entschieden entgegenzuwirken. Die Initiative #ScrollNichtWeg empfiehlt, Empathie für Betroffene zu demonstrieren und Falschmeldungen mit Fakten zu entgegnen. Diese bieten, wenn Falschmeldungen entkräftet werden, am Ende des Tages i.d.R. auch für normale Mitleser einen immensen Mehrwehrt.

Doch gerade mit Blick auf die vermeintliche Anonymität des Internets sowie beleidigenden oder strafrechtlichen Äußerungen, zu denen man sich hinreißen lässt, wurde in der Vergangenheit mehrfach das Thema Klarnamenpflicht im Netz diskutiert...

Klarnamenpflicht im Netz - Was spricht dafür, was dagegen?

Zu den Befürwortern einer Klarnamenpflicht zählt u.a. der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der die Ansicht vertritt, dass die Regeln und Normen der analogen Welt uneingeschränkt auch für die digitale Welt gelten müssten. Der Schleier der Anonymität dürfe Menschen nicht dazu verleiten, Dinge zu äußern, die sie in dieser Form in der analogen Welt niemals äußern würden. Ähnlich sieht es der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft: Eine etwaige Klarnamenpflicht würde in kriminalpolitischer Hinsicht durchaus Sinn ergeben, da diese Ermittlungen erleichtern würde. Allerdings gibt es durchaus auch eine Reihe von Gegenargumenten, die gegen eine Klarnamenpflicht im Netz sprechen: Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass die Klarnamenpflicht die Meinungsfreiheit aus Angst vor Konsequenzen einschränken könnte. In diesem Zusammenhang wird oftmals die Kritik am Arbeitgeber oder die Arbeit von Oppositionellen in repressiven Regimen genannt. Die Frage ist auch, ob eine mögliche Klarnamenpflicht derartige Meinungen letztendlich wirklich reduzieren und ein besseres Miteinander im Netz herbeiführen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Netz? Würdet Ihr diese begrüßen / ablehnen und wieso? Wie könnten Plattformen eine derartige Authentifizierungsmethode überhaupt umsetzen? Und wie begegnet Ihr Hassbeiträgen im Netz? Wart Ihr schon einmal betroffen oder habt Ihr Inhalte angezeigt?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/hetze-im-netz-hate-speech-anzeigen-kampagne-scroll-nicht-weg-rlp-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/facebook-was-wuerde-eine-klarnamenpflicht-bringen

https://www.faz.net/podcasts/wie-erklaere-ich-s-meinem-kind/kindern-erklaert-pseudonyme-und-klarnamenpflicht-im-internet-17758580.html

Ich bin gegen eine Klarnamenpflicht, da... 77%
Ich befürworte eine Klarnamenpflicht, weil... 16%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 7%
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Fahrfehler; droht eine Anzeige?

Hallo, ich bin Fahranfänger und fahre seit knapp einem Jahr Auto. Gestern fuhr ich mit ein paar Freunden zum Badesee und da wir recht spät dran waren hatte ich es eilig. Auf dem Stadtring (einer Schnellstraße wo man 100 kmh fahren darf) gibt es teilweise 2 Spuren für eine Richtung. Auf der rechten Spur fuhren alle etwa 90-95 kmh. Ich fuhr auf der linken spur mit etwa 105kmh und überholte die Fahrzeuge rechts neben mir. Dann sah ich dass in ein paar hundert Metern die Überholspur endete und die Spuren zusammen geführt wurden. Wenige Zig meter vor mir fuhr auf der rechten Spur ein Golf GTI. Ich dachte mir, dass ich diesen noch überholen könnte, bevor die Spur endete. Dies war auch richtig eingeschätzt, denn ich schaffte es noch und setzte mich vor den Golf GTI. Jedoch war (was ich vorher nicht gesehen hatte) ab Ende der Überholspur ein Geschwindigkeitslimit von 70 kmh gesetzt. Dies sah ich in dem Moment als ich wieder einscherte, also bremste ich am dem Moment wo ich vor dem Golf GTI war recht stark ab (bei weiten keine Vollbremsung - aber auch keine entspannte Bremsung). Dies war natürlich, da der Fahrer hinter mir schnell reagieren und ebenfalls stärker bremsen musste eine dumme Idee. (glaubt mir ich schäme mir sehr für diesen Fehler.) Danach hingen wir beide (ich und der Golf GTI fahrer) hintereinander im Stau fest. Ich habe ihn im Rückspiegel beobachtet und gesehen, dass er (verständlicherweise) extrem angepisst war (er hat Grimassen gezogen etc). Denk ihr ich muss mit einer Anzeige wegen Nötigung o.Ä. rechnen? Und wenn ja würde er recht bekommen? Denn ansich habe ich mich ja nur an die Verkehrsregeln gehalten. Ich mache mir wirklich Sorgen um meinen Führerschein (bin noch in der Probezeit). Ich bitte um konstruktive Antworten. Vielen Lieben Dank :) euer WaldBaumFuchs

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Was z.B. wäre ein triftiger Grund, der für einen Vermieter gegen die Hundehaltung sprechen kann?

Hallo ihrer Lieben,

ich hab zwar schonmal bezüglich dieser Thematik eine ähnliche Frage gestellt, nun hätte ich es doch gerne noch etwas konkreter. Folgendes: Ich würde mir unheimlich gerne einen kleinen Mops anschaffen. Ich wohne in einer Mietwohnung (vierter Stock, ohne Fahrstuhl). Nun hat mein Vermieter mir bereits im Dezember ´10 telefonisch eine Absage hierzu erteilt, wobei er mir auch sagte, dass die beiden Eigentümer nichts dagegen hätten, ihm aber die letzte Entscheidung zugesprochen haben...

Im Juni diesen Jahres habe ich mein Anliegen nochmals schriftlich dargestellt, da ich das Gefühl hatte, dass ich am Telefon zuwenig "gehört" wurde bezüglich meiner Gründe die für eine Hundehaltung sprechen (gesundheitliche Gründe, Hund wird mir von zwei Ärzten empfohlen, nicht verschrieben).

In meinem Mietvertrag ist geregelt, dass mir die Hundehaltung nur aus einem triftigen Grund versagt werden kann. Mein Vermieter gab als Begründung (immernoch telefonisch) an, dass er keinen Präzedensfall im Haus schaffen möchte, und dass er es als "sünde" ansehen würde, dass ich den Hund in den vierten Stock tragen müsste...

Mir ist sehr wohl bewusst, dass es wirklich nicht ideal ist, dass ich so weit oben wohne, allerdings habe ich diese Problematik abgewogen und auch mit mehreren Hundehaltern und Züchtern darüber gesprochen.. hier braucht ihr also nicht mehr drauf eingehen... :)

Nun also meine konkrete Frage....: Sind die beiden o.g. Gründe schon als triftig anzusehen, wenn man als Gegenstück meine individuellen Bedürfnisse (Gesundheit) aufwiegen würde? Es ist wichtig für mich, das zu wissen, da ich auf kein Recht pochen möchte, was mir nicht wirklich zusteht.... aber gerade darüber bin ich mir sehr unsicher!

Ich habe schon massig Rechtsauffassungen und -urteile im Net gelesen, aber es ist wirklich immer sehr unterschiedlich ausgelegt.... was denkt ihr darüber?

Noch habe ich nichts schriftliches in der Hand von meinem Vermieter, insofern kann ich jetzt noch weitere Schritte veranlassen...

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe! Lieben Gruß

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Frage zu Ebay-Kleinanzeige. Wann ist Kauf rechtskräftig?

Hallo an alle,

ich verkaufe gerade eine Küche bei Ebay-Kleinanzeigen und ein Nutzer macht mir zu schaffen.

Folgendes Szenario mit Originalnachrichten:

a: Hi, würden Sie die Küche auch für 500 Euro abgeben?

b: Guten Morgen, Für 600 würde ich sie abgeben. Aktuell gibt es zwei Angebote für deutlich mehr als 600. Wäre also ein Entgegenkommen meinerseits.

(JETZT DER KERN DES PUDELS)

a: Hallo, (19:35) habe gerade erst Ihre Nachricht gelesen. Vielen Dank für das Angebot. Könnten Sie mir bis Morgen Zeit lassen, bzw. mir die Küche reservieren. Ich muss nachfragen... ist nicht für mich. Vielen Dank im voraus. Mario

b: Guten Abend, (19:37) Natürlich können Sie sich Zeit lassen. Es ist jedoch so, dass Mittwoch eine Dame kommt, die die Küche haben möchte. Sollte die sie nicht wollen, könnte ich Sie kontaktieren, falls dann noch Interesse besteht. Sie können sich also bis Mittwoch mit einer Entscheidung Zeit lassen.

Jetzt das Problem: Der nette Herr droht mit Anwalt etc., weil ich ihm sage, dass er die Küche nicht haben kann - zumind. solange, bis ich nicht weiß, ob die Käuferin die Küche haben möchte. Er gebe mir 5 Tage Zeit ihm die Küche auszuhändigen.

Meinem Rechtsverständnis nach ist seine Drohung völlig untragbar. Jedoch bin ich keine Experte. Wie auf einem Flohmarkt etc. ist kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Natürlich ist das mit den 600€ schwammig formuliert, aber bevor er es angenommen hat, habe ich klar der anderen Käuferin den Vorrang gegeben. Wie ist die rechtliche Meinung dazu?

Danke schon einmal und einen schönen Restsonntag!

Recht, Anwalt, Internetrecht, eBay, kaufen, Kleinanzeigen, Jura, Rechtsprechung
Schuldfrage, Unfall im Parkhaus?

Hallo Community ,

Ich fuhr in ein Parkhaus, um in der Innenstadt einkaufen zu gehen. Da es aber vor Weihnachten war, war auch viel los. Somit musste ich in die 3. Etage fahren. Vor mir waren 2 Autos. Das 1. fuhr in eine Parklücke links (rot), rückwärts rein, so dass er Vorwärts wieder herausfahren kann und stand. Das 2. Auto fuhr weiter nach oben, da kein Platz mehr frei war und war nun in der 4. Etage.

Zur Skizze:
Das ist nur eine Skizze und soll nur zur Veranschaulichung dienen, bitte verzeiht die nicht saubere Zeichnung, da ich diese Frage über mein Handy erstelle.

Grün: Ich
Rot: Unfallgegner
Gelb: dient zur Veranschauung, dass die Spur so
breit ist, dass 2 Fahrzeuge nebeneinander fahren können bzw. Aneinander vorbei.
Blau: unbeteiligter, in diese Parklücke wollte ich

Oben links 2 mit Pfeil runter: dort fährt man in die 2. Etage herunter
Oben links 4 mit Pfeil hoch: dort fährt man in die 4. Etage herauf
Unten links 2 mit Pfeil nach oben: dort fährt man von der 2. Etage in die 3. (in der wie uns befinden)
Unten links 4 mit Pfeil runter: dort fährt man aus der 4. Etage herunter in die 3.
Schwarze Balken: belegte Parkplätze

Da ich aber gemerkt habe, dass (im Bild blau) zum Auto geht, frage ich ihn, ob er rausfährt und reihte mich ganz rechts ein in der Mittelspur, damit falls ein Auto von hinten kommt locker an mir vorbei fahren kann. Der Fahrer Blau bejahte. Da ich aber direkt vor im stand, musste ich rückwärts fahren. Ich schaue mir sehr genau um, genauso wie meine Beifahrerin (ich noch extremer, da ich das Auto erst mir gekauft habe) und sah niemanden. Mit Spiegelkontrolle, übertriebenen Schulterblick, bei dem ich sogar aus dem hinteren Fenster links gucken konnte, obwohl ich mich rechts umgedreht habe, vergewisserte ich mich, dass kein andere dort steht.
Und dann passierte es.

Seiner Meinung nach, stand er dort schon, bevor ich rückwärts fuhr und bin ihm somit einfach ohne zu gucken reingefahren. Er teilte dies seiner Versicherung mit und gibt mich als 100% Schuldigen an.

Doch meiner Aussage her UND der meiner Beifahrerin stand er dort noch nicht, und wir sind beide gleichzeitig in Bewegung gewesen mit dem Unterschied, dass ich rückwärts und er vorwärts fuhr.
Wie ist die Schuldfrage jetzt zu klären?
Ihr wärt eine große Hilfe. Danke schon einmal im Voraus.

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