Exmann stirbt und hat schulden

3 Antworten

Wenn von dem Ex und dessen Mutter nichts mehr zu holen ist wird die Bank sich an den Mitbesitzern oder am Haus selbst Schadlos halten wollen.

Wenn du irgendwie im Haus als Eigentümerin involviert bist, solltest du schauen, dass du es schnell und so teuer wie möglich verkaufst um damit die Hypothek tilgen zu können. In wie weit mögliches Vermögen der Mutter noch zur Tilgung der Hypothek heranzogen werden kann, weiß ich nicht. Da dein Mann vor der Mutter verstarb ist er ja nicht mehr Erbe.

Wenn tatsächlich mehr Schulden als Werte da sind, kann ich mir vorstellen, dass mögliche anderen Erben einfach die Annahme der Erbschaft verweigern. Dann bliebe die Restschuld des Hauses dein Part. Aber die Hypothek wird den Wert des Hauses wohl nicht übersteigen, wenn es nicht in einer Zwangsversteigerung unter den Hammer muß. Also kümmere dich darum das Haus möglichst in Eigenregie zu verkaufen.

Für andere Schulden deines Ex bist du nicht der Ansprechpartner, wenn du nichts unterzeichnet hast.

Also erstmal hast Du nichts mit den Schulden Deines Ex zu tuen. Wenn nur Schulden zu Erben sind kann Dein Kind ( Du in Vertretung) das Erbe ablehnen. Da Du aber auch im Grundbuch eingetragen bist gehört Dir ein Teil der Wohnung. Es könnte Möglich sein das Dir ein Wertanteil ausgezahlt werden muss, der Rest aber zum Ausgleich der Schulden Deines Ex abgerechnet wird. Am besten zum Anwalt gehen.


Chicca1979 
Beitragsersteller
 11.11.2014, 15:31

Vielen Dank face7777. Gilt das auch für die Schulden die noch auf der Wohnung sind? Kann man die auch einfach so ablehnen? Stehe ja noch im Grundbuch. Seine Mutter war Bürge und ist ein paar Tage später gestorben. Jetzt ist nur noch sein Vater da. Hat der jetzt die Schulden zu begleichen, da er vielleicht die Bürgschaft mit unterschrieben hat?

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face7777  11.11.2014, 15:36
@Chicca1979

Der Bürge ist ja nur dafür da, zum Bezahlen, wenn der Schuldner (Kreditnehmer) nicht mehr zahlen kann. Hatte Dein Ex und Du nur bei der Wohnung Schulden oder hatte er anderweitige Schulden? Das müßte ich erstmal wissen. LG. Marco

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SchlawienerSued  11.11.2014, 16:00
@Chicca1979

Wenn du im Grundbuch stehst kannst nix ablehnen. Denn dann sind das automatisch deine Schulden. Zumindest wenn mögliche andere Erben die Erbschaft verweigern. Ich denke so lange die Hypothek drauf ist wird da niemand danach schreien ins Grundbuch als Eigentümer mit aufgenommen zu werden und das Erbe ablehnen. Du solltest also auch mögliche Erbansprüche deiner Tochter nicht annehmen.

Es bliebe also zu prüfen ob jetzt der Vater als Haupterbe seiner Mutter die Nachfolge in der Bürgschaft übernehmen muß, wenn er das Erbe seiner Frau annimmt.

Ich denke aber das Problem dürfte sich durch einen schnellen Verkauf der Wohnung leicht lösen lassen. Dann kann die Hypothek abgelöst werden und du und der Vater sind raus.

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face7777  11.11.2014, 16:30
@SchlawienerSued

Das sehe ich auch so. Mit dem Kind als Erbablehner hatte ich schon erwähnt. Und wenn der Vater als Hauptbürge eingetragen wird, wendet man sich zuerst an den Mitbesitzer. Ein Verkauf der Wohnung wird wahrscheinlich sowieso folgen nur ist nicht gesagt das damit alle Verpflichtungen erlöst sind.

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Das ist eine hochkomplizierte Frage, die dir eine Ratgeber-Community nicht beantworten kann; Mutmaßungen helfen dir ja nicht. Falls sich hier nicht noch ein Fachanwalt für Scheidungs- und Erbrecht meldet, such dir einen, der sich im Erbrecht auskennt. Mir schwirrt im Kopf herum, dass du nicht mehr ins Boot geholt wirst, wenn du länger als fünf Jahre geschieden bist, aber das kann völliger Unfug sein.


Chicca1979 
Beitragsersteller
 20.11.2014, 14:32

So, nun ist auch der Vater gestorben. Die Eltern meines Ex-Mannes hinterlassen etwas Geld und ein Haus (schuldenfrei). Auf die Wohnung in der ich im Grundbuch stehe sind Schulden (noch nicht abbezahlt und Heizkostenabrechung) insgesamt beläuft sich alles auf ca. 190.000 Euro. Kann ich jetzt schon ohne Erbschein meines Sohnes die Wohnung verkaufen? Die Kosten der Wohnung steigen ja mit jedem Monat mehr und bezahlen kann ich es nicht. Was mit dem Haus der Eltern ist, weis ich nicht, da mein Sohn da ja auch mit seinen beiden Halbgeschwister erben wird. Was kann ich den im Vorfeld alles regeln?

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