Dürfte man rein theoretisch den Nachbars Hund töten?

Das Ergebnis basiert auf 27 Abstimmungen

Nein 89%
Kommt drauf an 7%
Ja 4%

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Nop.
Wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, kannst du aber natürlich das Ordnungsamt einschalten und die Polizei. Hierfür solltest du aber Buch führen, wann der Hund bellt und wie lange am Tag um etwas schriftliches zu haben.
ggbf. auch Veterinäramt, wenn sich der Halter nicht um den Hund kümmert, aber töten darfst du den Hund natürlich nicht, dass ist eine schwere Straftat und kann mit bis zu 3 Jahren haft enden oder einer hohen Geldstrafe.
Der Hund ist auch in erster Linie ein Besitz, welchen du zerstören würdest, das wäre unter anderem also Sachbeschädigung, zum anderen ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, da Tiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden dürfen. In erster Linie ist ein Vernünftiger Grund, wenn das Tier Krankheits- oder Verletzungsbedingt vor sich hin leidet und nicht gerettet werden kann, oder keine Verbesserung vor sich hätte und leiden würde, dann darf ein Tier seitens Tierarzt erlöst werden, lärmbelästigung ist zwar nervig, aber kein Vernünfitger Grund, zumal nicht der Hund schuld hat, sondern die Halter die sich nicht um das Tier kümmern.
Das Verhalten des Hundes ist leider das Ergebnis wenn man sich nicht um den Hund kümmert, dafür kann aber der Hund nichts.
So oder so ist das Töten von Wirbeltieren nicht einfach gestattet.
Nicht inbegriffen sind Menschen mit entsprechenden Befugnissen wie z.B. Jäger in entsprechenden Jagdgebieten.

Nein

Natürlich nicht. Du darfst auch den Hahn deines Nachbarn nicht töten wenn er kräht.

Und bevor mir einer kommt mit ich bin ein tierqäuler bin ich nicht ich line tiere über alles aber dieser Hund geht mir mies auf den Sack

Na klar. Du liebst Tiere. Man muss online darauf hinweisen, dass man etwas ironisch meint denn sonst versteht man die Ironie nicht. ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe seit mehreren Jahren mit Hunden zusammen.
Kommt drauf an

So einfach töten darfst du nicht. Nur wenn der Hund dir an den Kragen will und du hast einen Gegenstand zum schlagen und tötest ihn aus Zufall,dann ist das Notwehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Liebe den Wald,Natur,Reptilien und Griech. Landschildkröten
Nein

Das wäre schön wenn man einfach alles töten könnte was einem "auf den Sack" geht oder ?

Nein - das darfst Du selbstverständlich nicht.

Nach § 17 Nr. 1 TierSchG wird das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bewehrt.


Lunze13 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 17:37

Ich hab doch einen Grund

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Littlethought  10.06.2024, 17:39
@Lunze13

Da du andere Möglichkeitesn hättest mit dem Problem umzugehen ist das kein vernünftiger Grund.. Im Zweifelsfall wird ein Richter darüber entscheiden. Selbstjustiz ist strafbar.

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Spinelli447  22.06.2024, 01:21
@Lunze13

Hätte der Nachbar dann nicht auch einen Grund dich zu töten, weil du seinen Hund getötet hast!? 🤔

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PatchrinT  10.06.2024, 19:00

diesen Auszug kannste auch gleich in die Tonne treten. Der FS handelt zwar nicht in Notwehr,aber in einer Lage wo ein Mensch sich bedroht fühlt durch eine evtl. Beissattacke durch einen Hund,ist Notwehr bzw. Töten erlaubt. Im Prinzip kannst du dann auch einen wildgewordenen und auf dich zukommenden Hengst mit der forke erstechen. Aus diesem und noch anderen Gründen habe ich immer eine Waffe bei mir.Aus,basta......

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