Ist eine E-Mail justiziabel?
Ich pflege mit meinem Vermieter E-Mail-Korrespondenz. Wegen eines Mangels an der Mietsache habe ich meinen Vermieter in Verzug gesetzt. Da sich dieser nicht meldet, habe ich diese Angelegenheit den Behörden gemeldet. Diese behaupten nun, ich haette einen Formmangel, da eine e-mail nicht justitiabel waere. Ich habe in schon soviel Gerichtsverfahren beigewohnt, in denen E-Mails als Beweismittel eingebracht wurden, das ich das nicht glauben will.
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