Frage zu Ebay-Kleinanzeige. Wann ist Kauf rechtskräftig?

Hallo an alle,

ich verkaufe gerade eine Küche bei Ebay-Kleinanzeigen und ein Nutzer macht mir zu schaffen.

Folgendes Szenario mit Originalnachrichten:

a: Hi, würden Sie die Küche auch für 500 Euro abgeben?

b: Guten Morgen, Für 600 würde ich sie abgeben. Aktuell gibt es zwei Angebote für deutlich mehr als 600. Wäre also ein Entgegenkommen meinerseits.

(JETZT DER KERN DES PUDELS)

a: Hallo, (19:35) habe gerade erst Ihre Nachricht gelesen. Vielen Dank für das Angebot. Könnten Sie mir bis Morgen Zeit lassen, bzw. mir die Küche reservieren. Ich muss nachfragen... ist nicht für mich. Vielen Dank im voraus. Mario

b: Guten Abend, (19:37) Natürlich können Sie sich Zeit lassen. Es ist jedoch so, dass Mittwoch eine Dame kommt, die die Küche haben möchte. Sollte die sie nicht wollen, könnte ich Sie kontaktieren, falls dann noch Interesse besteht. Sie können sich also bis Mittwoch mit einer Entscheidung Zeit lassen.

Jetzt das Problem: Der nette Herr droht mit Anwalt etc., weil ich ihm sage, dass er die Küche nicht haben kann - zumind. solange, bis ich nicht weiß, ob die Käuferin die Küche haben möchte. Er gebe mir 5 Tage Zeit ihm die Küche auszuhändigen.

Meinem Rechtsverständnis nach ist seine Drohung völlig untragbar. Jedoch bin ich keine Experte. Wie auf einem Flohmarkt etc. ist kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Natürlich ist das mit den 600€ schwammig formuliert, aber bevor er es angenommen hat, habe ich klar der anderen Käuferin den Vorrang gegeben. Wie ist die rechtliche Meinung dazu?

Danke schon einmal und einen schönen Restsonntag!

Recht, Anwalt, Internetrecht, eBay, kaufen, Kleinanzeigen, Jura, Rechtsprechung
Installieren von Epson-Drucker auf Win7 nicht möglich

Hallo liebe Community,

ich habe heute probiert einen Epson Stylus DX4400 Drucker (mit Scanner) auf einem Windows 7 Netbook (32-Bit) zu installieren. Ich probierte es mit den** vorgegebenen Treiber aus dem Internet** (http://esupport.epson-europe.com/ProductHome.aspx?lng=de-DE&data=lkuCfcvA9cxyWBIk5wgudcnRYCcwALCE&tc=6)., wie es auch auf meinem anderen Rechner (Win 7, 64 Bit) einwandfrei funktionierte. [Ich habe natürlich darauf geachtet das richtige System auf der Seite einzugeben, habe sogar andere noch zusätzlich ausprobiert] Der Scanner wurde umgehend von Windows erkannt, sprich der Treiber automatisch, von Windows heruntergeladen; in Kombination mit dem Treiber der o.g. Seite funktioniert dieser einwandfrei.

Problematisch wird es beim Drucker. Windows versucht automatisch den Treiber herunterzuladen, findet ihn scheinbar auch, kann diesen aber nicht installieren. Dadurch wird das Gerät (der Drucker) weder bei der Installation des Treibers der o.g. Seite nicht erkannt, noch von Windows identifiziert (er erkennt, das etwas da ist, aber nicht wer oder was am USB-Port dransteckt; er erkennt einen Drucker, aber weiß nicht, um was für einen Typ es sich handelt).

Auch ein deinstallieren und neustarten bringt nicht den erwünschten Erfolg (bis auf den Scanner, der läuft nach jeder Installation, wie er soll).

Habt Ihr evtl. eine Idee, was ich ggf. falsch gemacht haben könnte, oder woran es liegen könnte?

Ich danke Euch schon mal auf Eure Antworten und hoffe, dass sie mir weiterhelfen :)

M.f.G. Andi

PC, Computer, Windows, Windows 7, Installation, Drucker, Epson, Netbook, Scanner
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