Ebay-recht hilfe?

3 Antworten

Bete mal, dass er nicht einen von der Beschreibung abweichenden Artikel meldet:

Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 nämlich immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Er bezahlt sogar noch für den Rückversand. Reagiert er nicht, dann wird eBay erstatten, er ist Geld und Ware los und er bekommt einen Mangeleintrag in seinen Account.

Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:

  1. Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
  2. Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Wenn du nicht irgendwo geschrieben hast, dass alle Teile vollständig sind, dann bist du im Recht. Wenn kein Sockel verkauft wird, kann auch kein Sockel geliefert werden.


thoamtenneubri 
Beitragsersteller
 06.08.2023, 02:22

Ich meine ich hab geschrieben das es einwandfrei läuft was es ja auch tut. Der sockel ist nur eine halterung das mainboard funktioniert auch ohne. Zur Vollständigkeit hab ich nix geschrieben

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Hat er keine Chance.

Speichere die Anzeige mit den Bildern.


thoamtenneubri 
Beitragsersteller
 06.08.2023, 02:20

Auch wenn ich es nicht extra in der beschreibung erwähnt habe (hatte selber leider keine ahnung). Ps danke für die antwort

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TrumpnotBiden  06.08.2023, 02:33
@thoamtenneubri

Ja, die Bilder zählen.

Damit kommst du durch, wenn du sagst, dass du keine Ahnung hattest.

Wenn er so Ahnung hat, hätte er das ja sehen können.

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McHusky  06.08.2023, 06:45
@thoamtenneubri

Ich würde dem Käufer trotzdem eine kleine Entschädigung von 5-10€ anbieten. Wenn man sich in die Rolle des Käufers versetzt, dann ist seine Verärgerung schon berechtigt.

Wer guckt sich schon so genau die Fotos an? Man weiß ja auch nicht wie deine Bilder aussehen. Vielleicht erkennt man das ja dort auch gar nicht.

Ich würde dem schreiben: "Es tut mir Leid, dass der Artikel nicht wie erwartet aussieht. Das Board funktioniert auch problemlos ohne Sockel. Sind Sie mit 10€ Entschädigung einverstanden?"

Es würde mich wundern, wenn er damit nicht zufrieden ist

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