Muss ein Kaminofen von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden?

Der Ofen wurde bereits vom Nachbarn an einen vorhandenen gemauerten Entlüftungsschacht ohne Edelstahlrohr angeschlossen und auch vom Schornsteinfeger genehmigt. Dieser Entlüftungsschacht grenzt an den Zentralheizungsschlot. Seit ca. 3 Wochen treten an der Kaminwand in meinem Wohnzimmer feuchte, braune sehr stark riechende Versottungsflecken auf (hier läuft der Kaminofenschacht entlang).

Der Kaminofen wurde vom Nachbarn ohne Beschluss einer Eigentümerversammlung installiert. (Er hatte ca. 2 Jahre zuvor bei den Nachbarn mündlich erfragt, ob noch jemand Interesse daran hätte einen Holzofen einzurichten. Von der tatsächlichen Installation des Ofens hat keiner etwas gewusst.) Insgesamt dürfen, laut Schornsteinfeger, von den 8 Wohneinheiten (4 rechts, 4 links) nur 2, maximal 3 Wohnungen einen Kaminofen einrichten (nur innerhalb der rechten Haushälfte, da nur von hier aus der Entlüftungsschacht angebunden werden kann.) Es muss noch die Ursache der Versottung geklärt werden (Zentralheizungsschacht oder Holzofenschacht) und damit auch derjenige, der die Kosten trägt (Eigentümergemeinschaft oder Eigentümer mit Kaminofen). Deshalb hätte ich gerne gewusst, ob dieser Holzofen ohne Beschluss durch die ETG überhaupt hätte in Betrieb genommen werden dürfen? Wenn nein, muss dieser Beschluss dann einstimmig sein oder reicht eine Mehrheit bzw. eine Dreiviertelmehrheit?

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Kaminofen welches Edelstahlrohr?

Moin,

Wir bauen gerade um und möchten einen Kaminofen (für Holzscheite) mit außenliegendem Edelstahlschornstein realisieren. (Fachfirma ist mangels Terminmöglichkeiten keine Option) Geplant ist später ein Kaminofen mit Wassertasche, der anscheinend eine niedrigere Abgaswärme hat. Möglicherweise auch mit Pellets, was aufs selbe Problem hinausläuft.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist bei niedrigen Abgastemperaturen ein höherer Korrosionsschutz wichtig. Wenn ich mir die Zertifikate verschiedener Hersteller anschaue, worauf muss da geachtet werden? Die unterschiedlichen Werkstoffbezeichnungen wie 1.4509, 1.4301, 1.4404 kann ich aktuell nicht richtig einordnen. Bei einem Lieferanten fand ich Infos, dass ein Rohr mit der Bezeichnung "W3G" für diese Aufgaben wichtig ist, woanders, dass die L99-Zulassung eine Mogelpackung sei. Andere Hersteller haben L50 oder L70 in ihren Zertifikaten stehen. Worauf muss ich achten? Was sind nur Verkaufstricks und was ist tatsächlich für den Schornsteinfeger, respektive für die Verordnungen relevant?

Unser Ziel ist es, den Schornstein sowohl bei "trockener" wie auch bei "feuchter Betriebsweise" nutzen zu können, so dass wir in der Wahl unserer Kaminöfen frei sind und eine möglichst lange weil korrosionsbeständige Lebensdauer des Schornsteins erreichen.

Dass für Pellets ein dünneres Rohr als unser geplantes 150er vorteilhaft wäre, ist mir dabei durchaus bewusst.

Hier ein paar Zertifikate und weitere Links:

https://schornstein-bremen.de/Leistungserklaerung_Twistlock_DE/

https://www.schornstein-zentrallager.de/mediafiles/Sonstiges/CE-DW1.pdf

https://www.schornstein-zentrallager.de/mediafiles/Sonstiges/EG-Leistungserklaerung-W3G-DW-Schornstein.PDF

https://www.cafiro.de/rauchzeichen/die-l99-zulassung-edelstahl-mit-ueberraschungsfaktor/

https://www.schornstein-zentrallager.de/W3G-Schornstein

Darüber hinaus habe ich keinen Anhaltspunkt gefunden, dass wir für innen ein doppelwandiges Rauchrohr benötigen. Wir haben Mauerwerk, wobei die Tapete ja nicht als brennbares Material eingestuft ist. Und wir halten einen Abstand zur Decke von 50cm ein (40 Pflicht bei Holzdecke). Das Rohr selbst wird aber vermutlich >2m sein.

Vorab vielen Dank für Eure Tipps.

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