ofen im gartenhaus

5 Antworten

Der Schornsteinfeger muss 1 x im Jahr den Schornstein reinigen.

also wenn es nur so n kleiner ist warscheinlich net

hei du,

da jedes Bundesland eigene Vorschriften zu diesem Thema hat, musst du unbedingt dein Bundesland noch mit angeben!


babbedoo 
Beitragsersteller
 12.01.2013, 18:58

!!!!mecklenburg- vorpommern!!!!

Der Schornsteinfeger muss die Feuerstelle auf jeden Fall abnehmen. Wenn Du aber alles vorschriftsmäßig baust und Dich vorher erkundigst, was Du alles beachten musst, damit Dir der Ofen genehmigt wird, dann sollte das kein Problem sein. Im Zweifelsfall erkundige vorher bei Deinem Bezirksschornsteinfeger.


babbedoo 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 14:35

der ofen ist ca 30 cm breit ca 90 cm hoch und 42 cm tief... das abzugsrohr ist ca 2 m.im gartenhaus.

Kraeutergnom  13.01.2013, 23:11
@babbedoo

Ehrlich gesagt, mit diesen Vorschriften für Feuerstätten kenne ich mich nicht so aus. Ich weiß nur sicher, dass Du dafür eine Genehmigung brauchst. Bei uns hatte jemand vor etwa 4 Jahren einen ähnlichen Ofen in ein Wochenendhaus eingebaut und hat keine Genehmigung bekommen, ich weiß aber bis heute nicht warum, irgendwas brandschutztechnisches. Es gab dann sogar eine Demo gegen das Schornsteinfegermonopol, aber derjenige musste den Ofen samt Ofenrohr trotzdem auf Anordnung der Bauaufsicht des Landkreises wieder abreißen, ich glaube die sind sogar mit dem Gerichtsvollzieher gekommen. Der Schornsteinfeger sagte, er hätte dazu bestimmte Anweisungen gegeben, wie sie den Ofen anschließen sollten und auch eine Fachfirma dazu empfohlen, aber sie hatten sich nicht daran gehalten. Mehr weiß ich leider auch nicht, außer direkt den Bezirksschornsteinfeger fragen, der weiß die kompetenteste Antwort auf Deine Frage. Zum Ofenrohr weiß ich nur, dass es da Vorschriften über Abstände zu brennbaren Teilen des Gartenhauses gibt, und was noch wichtiger ist, eine Mindestlänge außerhalb des Gartenhauses. Die hängt auch vom Dach ab und aus welchem Material es besteht. Ich glaube, das war auch das Problem bei unserem Bekannten, das Rohr ging an einer Stelle aus dem Haus heraus, die absolut nicht zulässig war. Also lass Dich vorher vom Schornsteinfeger beraten, dann wird es gleich korrekt.

In ein reines Gartenhaus darf rechtlich gar kein Ofen installiert werden. In unserer Gartenkolonie mit 40 Parzellen haben alle 40 ein Gartenhäuschen und mindestens 30 haben auch ein Öfchen drinstehen. Wo kein Kläger, auch kein Richter. Wer immer nach Recht und Gesetz fragt ist wohl der Dumme.