Ausbildung nicht bestanden: Kindergeld wird nicht ausbezahlt. Richtig ao?

Guten Morgen,

Kind hat Ende Juni die Ausbildung nicht bestanden, weil es im theoretischen Teil zu wenig Punkte hatte.

Letzte Auszahlung Kindergeld war Juni 2023

Ausbildungsvertrag lief Anfang September aus. Seitdem ist das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis.

Ende November fand die Nachprüfung (nur der theoretische Teil) statt. Ergebnisse kommen Mitte Januar 2024.

Gestern kam ein Brief von der Familienkasse: Forderung von Nachweis über die Beendigung der Ausbildung

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Bei der Familienkasse eingereicht wurden bisher folgende Unterlagen noch vor Monaten eingereicht:

- Ausbildungsvertrag, befristet bis September 2023

- Nachweis von dem Chef, dass der Auszubildende nach dem Ablauf des Ausbildungsvertrages nicht mehr bei ihm eingestellt ist

- Nachweis von der Nichtbestandenen Abschlussprüfung Juni 2023 von der Handwerkskammer

- Nachweis von der Handwerkskammer über den Termin Ende November für die Nachprüfung

- Nachweis von Anmeldung beim Arbeitsamt, Termin bei Berufsberatung, Bescheid über die Leistungen von Arbeitsamt und Nachweis über die Aufstockung von Bürgergeld

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Alle Nachweise wurden zeitig und zügig vor Monaten per E-Mail an die Familienkasse mit Kindergeldnummer eingereicht, Bestätigung fand statt. Familienkasse bestätigt, aea erhalten zu haben, aber Nachweis über die Beendigung der Ausbildung möchten sie noch haben.

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Was genau heißt das "Forderung von der Beerdigung der Ausbildung"?

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Mutter hat sich im Zeitraum von Juli bis November ca 3 mal telefonisch erkundigt über den Stand der Bearbeitung. Familienkasse sagt: die Bearbeitung dauert über Wochen.

Frage:

Was heißt Beendigung? Heißt das, wenn Mitte Januar die Ergebnisse kommen, dass das der Familienkasse geschickt werden muß?

Was ist, wenn das Kind wieder die Prüfung durchgefallen ist?

Steht dem Kind eigentlich Kindergeld ab Juli zu?

Vielen Dank

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Selbständig ohne Meisterbrief durch langjährige Erfahrung?

Hallo, 

zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte. 

Folgendes Beispiel: 

Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden. 

Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.

Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.

Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann. 

Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche

Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/#:~:text=Wer%20keinen%20neuen%20Handwerkbetrieb%20gr%C3%BCnden,die%20Berufserfahrung%20den%20Meisterbrief%20ersetzt.

Übernahme eines Handwerkbetriebs

Wer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.

Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.

Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ? 

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen. 

Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?

Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)

Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt? 

Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?

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Tischler Gewerbe (Künstler/Unikate) ohne Meister?

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Gewerbeanmeldung im Bereich des Möbelbaus.

Es macht mir privat Spaß mich mit dem Werkstff Holz zu beschäftigen und ich habe diverse Möbelstücke hergestellt. Das Design stammt komplett von mir selbst und ich habe sie selbst gebaut. Dabei handelt es sich immer um Unikate, die ich bisher ohne Auftrag gefertigt habe. Ich hatte eine Idee, hab sie umgesetzt und dann entweder selbst benutzt oder zum Kauf angeboten.

Nun würde ich das ganze gerne größer und offiziel aufziehen. Ich habe eine Ausbildung als Technischer Zeichner und studiere aktuell Maschinenbau. Also keinen Bezug zu dem Beruf des Tischlers.

Ich habe mich jetzt bei der HWK meiner Region erkundigt und sie meinte, es gäbe für mich aktuell keine Möglichkeit ein Gewerbe anzumelden. Ich könne entweder einen Tischlermeister einstellen oder nach meinem Studium gibt es wohl eine Sonderregelung, dass ich als Ingenieur den Status eines Meisters bekommen kann, Aber nur dann wenn mein Studium in dem Bereich Holzbearbeitung liegt. Da ich jedoch im Metallbau tätig bin, habe ich da wohl keine Chance.

Nun habe ich im Internet diverse Beiträge gelesen, wo von einer Ausnahme für Künstler die Rede war. Dort hieß es, wenn man Unikate herstellt, gibt es eine Ausnahemregelung. Meine Ansprechpartnerin bei der HWK hat mir jedoch gesagt, dass das nicht möglich wäre.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Ich stelle wirklich nur Unikate her und bisher ohne Auftrag. In Zukunft stelle ich mir durchaus vor, dass ich Aufträge annehme, aber auch dann ohne genaue Beschreibung der Möbel. Der Kunde sagt mir nur: "Entwirf mir was passendes für mein Haus" und ich setze es dann um.

Kann ich dabei nicht eigentlich die WHK umgehen? Weil ich sozusagen ein freischaffender "Künstler" bin und mich nur beim FInanzamt melden? Oder muss es über die WHK gehen, weil ich Holzmöbel herstelle?

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