Wenn Gesellenprüfung nicht bestanden trotzdem anteiligen Urlaub?
Hallo ich bekomme meinen anteiligen Urlaub wenn ich Prüfung bestanden habe von meinem Chef. Nun ist die Frage falls ich die Prüfung nicht bestehen sollte, häng ich ja dann noch ein halbes Jahr rann also bin ich dann noch ein halbes Jahr in der Firma also über ein Jahr mit dem Jahr jetzt. Dann sollte ich ja auch bei nicht bestehen der Prüfung trotzdem die 10 Tage Urlaub bekommen oder?
3 Antworten
Der (gesetzliche) Urlaubsanspruch ist unabhängig vom Bestehen- / Nichtbestehen einer Prüfung.
Auch für diese Zeit, ja
- Ende der Ausbildung bis zum 30.6. - je Monat 1/12
- Ende der Ausbildung nach dem 1.7. - voller gesetzlicher Jahresurlaub (24 Werktage)
dein urlaubsanspruch hängt von der beschäftigungsdauer ab, wenn du also noch ein halbes Jahr länger machen musst hast du auch entsprechend mehr Urlaub
Dann bekommst du den Urlaub für das komplette Jahr.
Nochmal, der Urlaub ist nicht von einer Prüfung sofern von der Betriebszugehörigkeit im entsprechenden Jahr ab.
Also kriege ich auch bei Verlängerung den Urlaub