Ausbildung nicht bestanden: Kindergeld wird nicht ausbezahlt. Richtig ao?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie alt ist denn das Kind, bekommt es von der Agentur für Arbeit ALG - 1 gezahlt und zusätzlich eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter ?

Wenn ein Kind die Ausbildung nicht besteht, dann endet die Ausbildung mit dem Datum im Azubivertrag, wenn das Kind keine Verlängerung der Ausbildung möchte.

Ich würde dann der Familienkasse das Ergebnis der Nachprüfung nach Zusendung in Kopie als Nachweis schicken, dann sollte eigentlich eine Nachzahlung des Kindergeldes zumindest für Juli und August bestehen.

Endet die Ausbildung laut Azubivertrag erst nach dem 1. September, dann sollte auch noch für diesen Monat nachträglich Anspruch bestehen.

Ist das Kind noch unter 21, dann besteht auch bei einer Meldung als arbeitslos bei der Agentur für Arbeit Anspruch auf Kindergeld, auch wenn das Kind ALG - 1 beziehen würde.

Nur wäre ein Anspruch auf Kindergeld hier eh nicht relevant, weil das Kind Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, ob voll oder nur in Form einer Aufstockung ist dabei nicht relevant, denn würde das Kind weiter Kindergeld erhalten, wäre das anrechenbares Einkommen und würde auf das Bürgergeld mindernd angerechnet.


isomatte  10.12.2023, 17:59

Danke dir für deinen Stern !

Inkognito-Nutzer   03.12.2023, 11:55

Das Kind ist 21, erhält Leistungen von Arbeitsamt und Aufstockung von Jobcenter.

Ergebnisse für die Nachprüfung, das Ende November stattfand,(Familienkasse hat den Nachweis der Termine vorliegen) kommt ungefähr Mitte Januar.

isomatte  03.12.2023, 13:45
@Inkognito-Beitragsersteller

Wie schon geschrieben, dann den Nachweis nach Erhalt bei der Familienkasse in Kopie einreichen.

Wenn das Kind schon 21 ist, dann reicht eine arbeitssuchend Meldung oder arbeitslos für den Anspruch auf Kindergeld nicht mehr aus, dann müsste es z.B.wieder ausbildungssuchend gemeldet sein und auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung sein.

Für den Zeitraum von Juli bis September könnte dann rückwirkend Anspruch auf Kindergeld bestehen, aber das würde dann wie schon geschrieben als Einkommen mindernd nach den SGB - ll Verordnungen auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Bringt also am Ende gar nichts, ob nun Anspruch besteht oder nicht, dadurch hätte er dann am Ende nicht mehr als mit Kindergeld.

Inkognito-Nutzer   03.12.2023, 14:42
@isomatte

Diese Vermutung hatten wir auch. Also dass es kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht oder halt dass es mit den Sozialleistungen berechnet wird. Aber eine endgültige Entscheidung wollten wir schon abwarten.

P.S.: das Kind sucht jetzt eine Vollzeitstelle (Arbeitsamt weiß natürlich Bescheid)

Vielen Dank für deine Antwort. Gruß

isomatte  03.12.2023, 14:48
@Inkognito-Beitragsersteller

Sicher müsst ihr bzw.er erst einmal auf die Entscheidung warten, etwas anderes bleibt ja nicht.

Aber egal wie diese ausfällt, selbst wenn es eine Nachzahlung geben würde, wird die entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Ist also Jacke wie Hose !

Wenn er nicht mehr ausbildungssuchend ist, sondern einen ganz normalen Job machen möchte, dann bestünde dann eh kein Anspruch mehr auf Kindergeld.

Ein möglicher Anspruch könnte dann wie erklärt max.bis September rückwirkend bestehen und die würde dann angerechnet.

Bitteschön

Angesichts Deiner Schilderung würde ich meinen, daß bis zum Ausbildungsende in jedem Fall Anspruch auf Kindergeld besteht.

Falls die Ausbildung länger dauert, sollte der Anspruch entsprechend fortbestehen.


Inkognito-Nutzer   03.12.2023, 10:55

Und wie auf das gestrige Schreiben der Familienkasse reagieren? Also die Forderung von der Beendigung der Ausbildung

Aber das wäre ja erst Mitte Januar, vorausgesetzt, das Kind hat die Nachprüfung von November 23 bestanden

DasOrakel  03.12.2023, 11:06
@Inkognito-Beitragsersteller

Auf den bereits vorliegenden Ausbildungsvertrag verweisen und den Termin für die erfolgte Nachprüfung nachweisen.

Ebenso nachweisen, daß das Prüfungsergebnis erst im Januar bekanntgegeben wird.

Alles Vorgenannte papierschriftlich.

So würde ich an Deiner Stelle vorgehen.

Inkognito-Nutzer   03.12.2023, 11:15
@DasOrakel

Vielen Dank