Was tun bei (Schein)mietverträgen im Rahmen einer Zwangsversteigerung?

Guten Tag liebe Ratgebende!

Meine Situation ist wie folgt: Ich interessiere mich für ein Objekt, das zwangsversteigert wird. Der erste Termin hat bereits stattgefunden, das Objekt wird wohl in die 2. Runde gehen.

Nun ist es so, dass der Eigentümer alle Register ziehen wird um die Sache zu verzögern, zu erschweren oder sonstwie abzubrechen – unter anderem hat er sich auch einen (rechtsextrem anmutenden) Verein ins Boot geholt, der sich darauf spezialisiert hat Zwangsversteigerungen zu vereiteln.

So sind beim ersten Termin plötzlich Mietverträge aufgetaucht, die sowohl die Wohn- als auch die Nebengebäude bis auf den Wohnraum des Eigentümers (der dort auch noch wohnt) umfassen. Mehrere angeblich unkündbare Mietverträge datiert auf das Jahr 2012 (obwohl bekannt ist, dass der Eigentümer das Gelände und die Gebäude zu dieser Zeit selber genutzt hat). Mit einem Mietpreis von sage und schreibe 1Euro pro Monat (Mieter ist im Übrigen genau dieser spezielle Verein). Es fiel der Begriff „gewerblich genutzte Wohnfläche“ (hieße Kündigungsfristen von 6 Monaten?!?). Ob die Verträge notariell beglaubigt sind ist mir nicht bekannt. Der Richter hat bereits angedeutet, dass dies wohl Scheinmietverträge sind.

Nun ist es ja schon zeit- und kostenintensiv genug nur einen unwilligen Alteigentümer aus dem Haus zu bekommen. Zu diesen Mietverträgen tun sich mir diverse Fragen auf:

  1. Wer überprüft ob die Mietverträge gültig sind und wer kümmert sich darum? Muss ich das tun wenn ich neuer Eigentümer bin? Welche Konsequenzen haben ungültige Mietverträge für das weitere Vorgehen? Muss ich diese „Mieter“ dann trotzdem einzeln räumen lassen?

  2. Habe ich ein auch ein Sonderkündigungsrecht auf „unkündbare“ Mietverträge falls irgendein tauber und blinder Richter sie für gültig erklärt?

  3. Können beim 2. Termin weitere Verträge oder Änderungen dieser Verträge auftauchen?

  4. Können Alteigentümer und „Mieter“ mir auf unbestimmte Zeit und nach Lust und Laune neue Untermiet- oder Zwischenmietverträge präsentieren? Es soll ja mittlerweile ein Gesetz geben, das dies verhindert.

  5. Welcher Anwalt ist für mich in so einer Sache Ansprechpartner? Immobilienrecht? Mietrecht? Ich bin verwirrt.

Es ist im Grunde mehr als offensichtlich, dass diese Verträge zur Abschreckung von Bietinteressenten und zur Erschwerung des Verfahrens vorgelegt wurden, mal abgesehen davon, dass der Eigentümer sich im Hinblick auf eine Klage wegen Betrugs- und Steuerdingen vermutlich keinen Gefallen damit getan hat. Unter Vernachlässigung des Aspekts, dass es im Grunde völlig verrückt ist sich auf sowas einzulassen und ich über kurz oder lang einen Anwalt aufsuchen muss:

Ich wäre sehr dankbar über jeden SACHDIENLICHEN Hinweis. Wer hat ERFAHRUNG mit solchen Dingen?

Zwangsversteigerung, Mietrecht, Anwalt, Immobilien, Zwangsräumung
Forderung aus Sicherungshypothek und Beantragung der Löschungsbewilligung

Hallo zusammen, habe eine leicht komplizierte Frage, hoffe hier jedoch trotzdem auf hilfreiche Antworten :)

Folgender Fall: Eine Erbengemeinschaft (3 Erben, Anteile von A 4/6 B 1/6 C 1/6) zweier nebeneinander liegender Grundstücke ist zerstritten. Es kommt zu einer Teilungsversteigerung.

Im Grundbuch ist noch folgende Sicherungshypothek eingetragen: „xxx DM Sicherungshypothek für D, geboren am xx.xx.xxxx, Musterstadt. Unter Bezugnahme auf Bewilligung vom xx.xx.xxxx, eingetragen am xx.xx.xxxx.

Die Forderungen aus der Hypothek wurden damals an den Erben (E1) des D gezahlt, jedoch wurde die Sicherungshypothek bis heute nicht aus dem Grundbuch ausgetragen, dieser Vorgang ist bereits über 2 Jahrzehnte her.

Nach nun vollstreckter Teilungsversteigerung und Zuschlag für B, möchte C seinen Anteil an der Sicherungshypothek ausgezahlt bekommen, da diese ja bereits getilgt wurde. Problem dabei, da E1 mittlerweile verstorben ist, gibt es den Erben des E1 (E2), welcher in Übersee lebt. E2 verlangt einen Vorschuss der Kosten, um Löschungsbewilligung bei einem (entfernten) Konsulat durchzuführen.

Frage ist nun, kann Person C das Geld bekommen, ohne das die Löschungsbewilligung für die Hypothek vorliegt?

Hat B nicht mit dem Zuschlag alle Rechte und Pflichten übernommen, also auch die Auszahlung an C aus der Sicherungshypothek und die alleinige Sorge der Löschung, sowie auch die alleinige Kostenübernahme? Oder muss sich C noch an den Kosten der Löschungsbewilligung, sowie eventuellen Forderungen des E2 beteiligen?

Welche Seite steht in der Beweispflicht der bereits getätigten Zahlung, sollte E2 noch Forderungen aus der Sicherungshypothek geltend machen?

Bereits jetzt vielen Dank im Voraus für die Bemühungen!

MfG, Hellfish

Zwangsversteigerung, Erbengemeinschaft, Kostenübernahme, Teilungsversteigerung, Löschungsbewilligung
Auflassungsvormerkung nach Festsetzung der Zwangsversteigerung

Hallo zusammen,

wir sind daran interessiert eine Wohnung in einer Zwangsversteigerung zu ersteigern. Die Wohnung hat einen Verkehrswert von 120TSD , Termin zur Zwangsversteigerung ist Ende Sept.

Wir waren Ende Juli beim Amtsgericht und hatten Einblick in das Verkehrswertgutachten, inklusive in die Auszüge aus dem Grundbuch. In der Abt II war hier auf 3. Rang die Zwangsversteigerung eingetragen (Eintrag bereits im März), auf dem 4. Rang eine Auflassungsvormerkung, die Mitte Juli, also ein paar Tage bevor wir Einblick in die Akte nahmen, eingetragen wurden. In der Abteilung III war neben der Grundschuld der Noch-Eigentümer bereits eine Grundschuld von 137TSD des Begünstigten aus der Auflassungsvormerkung eingetragen (an 2. Stelle, nach der Grundschuld des Noch-Eigentümer, ebenfalls datierend von Mitte Juli).

Ich habe daraufhin bei dem zuständigen Beamten nachgefragt, ob die Wohnung nun verkauft sei, oder es doch zur Zwangsversteigerung kommt, dies konnte er mir allerdings nicht beantworten. Er sagte, wir sollen die Woche vor dem Zwangsversteigerungstermin (25.09.) nachschauen, ob die Zwangsversteigerung noch im Internet sei. Bisher ist das Objekt auch weiterhin als Zwangsversteigerung gelistet.

Da wir Laien sind, würden wir gerne Eure Meinung dazu hören.

Wie ist hier die Rechtslage? In welchem Fall kommt es zur Zwangsversteigerung, in welchem Fall kommt es nicht dazu?

Falls es zur Zwangsversteigerung kommt, was passiert mit der Auflassungsvormerkung in Abtl. II und den Grundschulden aus Abtl III?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Zwangsversteigerung
Hohe Kosten nach Zwangsversteigerung?

Hallo, wir haben im Jahr 2011 ein Haus gekauft, Kaufpreis 340.000 Euro, Finanzierung 327.000 Euro. Einzug war im Januar 2012. Die enthaltene Mietwohnung konnten wir erst im Juni 2012 vermieten, vorher waren einige Umbauten und Renovierungen, auch noch nach Beanstandungen des Mieters, nötig. Kosten dafür ca. 20.000 Euro. Die knapp 700 Euro Kaltmiete sollten nach Plan zwar bereits ab März beginnen, nach Abschluss des Mietvertrages zog der Mieter nun aber erst im Juli 2012 ein, die erste MIete wurde erst nach mehrmaligen Ermahnungen gezahlt, die folgenden ebenfalls mit Verspätung und ab dem dritten Monat kam keine Mietzahlung mehr.

Die Folge dessen war, dass wir in enorme finanzielle Schwierigkeiten gerieten, da die MIeteinnahmen in das Finanzierungskonstrukt eingeplant waren. Im Sep. 2013 kam es zur Zwangsversteigerung. Der erzielte Kaufpreis lag deutlich über der bekanntgewordenen "Schmerzgrenze" der Bank, für 254.000 Euro wurde beim ersten Versteigerungstermin verkauft. Unsere Zahlungen an die Bank beliefen sich auf ca. 17.000 Euro, unseres Wissens nach sollen auch während der Zwangsverwaltungsphase einige zumindest teilweise Mietzahlungen über den Zwangsverwalter an die Bank gelangt sein. Seit der Versteigerung haben wir des Öfteren bei der Bank angerufen, um eine Abrechnung mit der konkreten Restsschuld zu bekommen, gerechnet haben wir mit einer offenen Summe von 60.000 bis 80.000 Euro, inkl. vorsichtig gerechneter Kosten. Heute kam ein Brief von einer Inkasso Firma mit einer Summe von rund 145.000 Euro. Als ich da anrief und wissen wollte wie sich das zusammen setzt und warum mein Vertragspartner mich nicht erstmal persönlich anschreibt konnte mir natürlich keiner was sagen. Das Einzige, was wir vermuten könnten, wäre, dass sich die Forderung durch die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank derart hoch darstellt, in verschiedenen Foren ist schon von einer Unrechtmäßigkeit dieser Entschädigung zu lesen. Ansonsten kann doch aber nicht während einer Zeitspanne von 5 Monaten seit der Versteigerung ein zusätzlicher Betrag von ca. 60.000 Euro zusammenkommen.

Was können wir tun, wie können wir uns gegenüber einer derart hohen Beaufschlagung der Restsumme des Kredites wehren?

Kredit, Haus, Zwangsversteigerung, Bank, Inkasso
wirksamer Ausschluss die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen?

Mein Großvater hatte seinerzeit das Elternhaus zusammen mit seiner Schwester überschrieben bekommen, in dessen meine Großeltern das Erdgeschoss und seine Schwester mit Gatte den 1. Stock bewohnten. Eine Teilungserklärung existiert nicht, die räumliche Aufteilung regelt allein der Notarvertrag.

Mittlerweile sind meine Großeltern verstorben, sodass meine Mutter, die als einziges Kind hervorging, die eine Hälfte am Haus erwarb, diese aber nicht bewohnt. Meine Mutter möchte nun ihrerseits ihre Hälfte an mich und meinem Bruder übertragen. Ziel ist die Erhaltung des Wohnraums und in jedem Fall die Verhinderung einer möglicherweise zukünftigen Teilversteigerung des gesamten Grundstückes. Die andere Hauspartei die noch lebt und bewohnt hat keine direkten Nachkommen, deren zukünftige Erben sind noch unbekannt.

Folgender Passus im Notarvertrag ist nun unklar:

„Die Erwerber schließen als Miteigentümer das Recht die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen solange aus, als einer von ihnen lebt, oder solange auch Kinder von Ihnen leben und bewilligen und beantragen hiermit die Eintragung dieses Auschlusses als Belastung der Miteigentumsanteile im Grundbuch gemäß §1010 BGB im Grundbuche“.

a) Gilt der Ausschluss bzw. der Aufhebung der Gemeinschaft nur für die damaligen Erwerber (Opa, Schwester) oder auch für die Nachfolger eines Miteigentümers?

b) Gesetzt den Fall, die zweite Aussage besitzt Gültigkeit, ist es dann entscheidend ob meine Mutter lediglich lebt oder muss Sie Eigentümerin bleiben um diese Klausel zu erhalten?

c) Gesetzt den Fall, allein unter den Lebenden zu weilen genügt nicht - kann dann durch Eintragung eines lebenslangen Wohnrechtes im Schenkungsvertrag einer vorzeitigen Aufhebung der Gemeinschaft vorgebeugt werden?

Wie ist die Rechtslage?

Zwangsversteigerung, Immobilien, Immobilienrecht, Teilungsversteigerung
Wesentliche Dinge zur Zwangsversteigerung Wohnung , geringstes Gebot, Eigentumsübergang, Räumung

Hallo, ein paar Fragen zum Thema Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung.

1) geringstes Gebot: - Verkehrswert lt. Gutachten = 100.000, - nehmen wir an, das geringste Gebot errechnet sich aus Gebühren des Verfahrens 2.000 und nicht gezahlte Grundsteuer 3.000, demnach 5.000. - 5/10 und 7/10 Grenzen sind noch nicht weggefallen => Demnach muss ich mindestens 50% bieten um überhaupt eine Chance zu haben (Gläubiger kann natürlich noch nein sagen). Mehr als 50% des Verkehrswertes will ich nicht bieten. Was ist nun mein Gebot? a) 50.000 oder 45.000 ? b) was ist das minimum, was ich zahlen muss (abgesehen von Grundbucheintragung etc.) 50.000 + 5.000 oder 45.000 + 5.000?

2) Absage durch Gläubiger: Angenommen Gläubiger sagt "Nein", wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis zum nächsten Termin, wenn dann auch die Grenzen wegfallen?

3) Wohnungsöffnung: Wenn der "alte" Eigentümer nicht mehr auffindbar ist gibt es wohl auch keine Schlüssel. Ich kann demnach die Tür aufbrechen (lassen), richtig?

4) Möbel Es stellt sich nach Öffnung heraus, dass die Wohnung zugemüllt ist. Ich wäre bereit alles zu entrümpeln. Darf ich das überhaupt? Oder muss ich dem alten Eigentümer ein Frist setzen? Was ist, wenn ich den nicht erreiche?

5) Hausgeld: Ich übernehme Eigentum bei Versteigerung und Zuschlag am 01.10.13 Annahme: "Alter" Eigentümer hat seit 01.01.12 (ja, ich meine wirklich 2012) - kein Hausgeld gezahlt - keine Grundsteuer gezahlt - keine Sonderumlage zum 01.07.13 lt. Eigentümerversammlungsbeschluss gezahlt Was muss ich davon noch nachzahlen?

Ich freue mich über genaue Antworten, bitte keine Mutmaßungen, wie "ich glaube" etc. Grüße

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Darf man Untermieter nach einer Zwangsversteigerung räumen?

Hallo zusammen, wir haben ein riesen Problem. Wir haben ein Einfamilienhaus ersteigert. Erst nach der Ersteigerung haben sich die Nachbarn geoutet und uns erzählt, dass das Haus vom Vorbesitzer und einer "Untermieterin" bewohnt wird. Wir waren selbst vor der Versteigerung viermal vor ort, als auch bei den Nachbarn, aber es hatte keiner aufgemacht. Wir haben einmal die Chance gehabt mit dem Vorbesitzer zu sprechen. Er behauptet, dass es offiziell kein Mietvertrag gäbe. Wir haben dennoch durch einen Boten von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht, eigenbedarf angemeldet und sie gekündigt. Ihm haben wir 8 Wochen für den Auszug eingeräumt. So wie es allerdings ausschaut, müssen wir durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen. Den Titel haben wir schon. Nun stellt sich die Frage, ob wir Sie nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist auch mit räumen dürfen??? Wenn nicht, wie bekommen wir sie raus? Sie ist eigentlich seine Freundin und würde, wenn wir ihn räumen würden, ihn wieder rein lassen. Dürften wir denn ins Haus, wenn er geräumt wäre, sie aber noch im Haus wohnt, trotz Kündigung? Es gibt nur einen Hauseingang und auch nur eine Küche. Dürfen wir ihn vom Grundstück weisen, wenn er geräumt ist aber sie nicht, obwohl sie ihn sonst rein lassen würde? Wir sind für jede Hilfe dankbar!!!

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