Ich habe 1/6 Miteigentum an einer Wohnung geerbt, die zur Hälfte einer Frau gehört, die darin wohnt. Auf Gespräche hat sie sich bislang nicht eingelassen, so dass ich und die beiden anderen Miteigentümer (von ebenfalls 1/6) uns auf Anraten eines Anwalts dazu entschlossen haben, eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Diesem Antrag wurde stattgegeben, das Gericht hat einen Sachverständigen zwecks Wertermittlung beauftragt und dafür eine Rechnung an uns drei Sechsteleigentümer gesandt, die wir bezahlt haben.
Nun gibt es eine Wendung: Die hältige Eigentümerin, die in der Wohnung lebt, hat uns nun doch angeboten, uns unseren Anteil abzukaufen - allerdings für seghr, sehr wenig Geld. Trotzdem überlegen wir nun um des Friedens willen unds weil so ein Verfahren wohl Jahre dauern kann, möglicherweise darauf einzugehen.
Weiß jemand, ob wir dann die Vorschusszahlung an das Gericht inklusive Gebühr für den Sachverständigen zurückbekommen würden? Der Gutachter war noch nicht vor Ort, hat also noch nicht mit seiner Arbeit begonnen. Und weiß vielleicht jemand, ob unser Anwalt im Falle einer Rücknahme des Teilungsversteigerungsantrags eine "Einigungsgebühr" verlangen darf? Wonach würde sich die richten? Das müssen wir ja unbedingt mit bedenken.... Danke für Eure Hilfe im voraus!