Guten Tag, ich beabsichtige im Rahmen einer Zwangsversteigerung ein Haus zu erwerben. Im Grundbuch ist derzeit ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen. Da dieses nachrangig ist, würde es nach Zuschlag gelöscht werden. Nun meine Frage, da ich das Haus selbst nutzen möchte (Eigenbedarf), dieses aber noch bewohnt wird: Ist hier die Räumungsvollstreckung einzuleiten (Behandlung wie Eigentümer) oder das Sonderkündigungsrecht (Behandlung wie Mieter)? Allerdings würde ja mit der Löschung des lebenslangen Wohnrechts die Grundlage für die Bewohnung des Hauses entfallen. Vielen Dank.