GEZ, Pflegeheim, Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Rundfunkbeiträgen, wann verjähren Ansprüche?

Meine Mutter hat bis zu ihrem Tode (Nov. 2016) 8 Jahre in einem Pflegeheim (vollstationär) gelebt. Erst jetzt haben wir zufällig erfahren, dass sie deshalb keine Rundfunkbeiträge hätte zahlen müssen. Es wurden also von ihrer ohnehin kleinen Rente fast 2000 € Rundfunkgebühren zu unrecht von der GEZ eingezogen.

Im Dezember 2016 haben wir deshalb die bereits gezahlten Beiträge zurück gefordert. Die GEZ hat nun das Konto mit Ablauf 12/2013 (also nachträglich) abgemeldet u. die Gebühren für die drei Jahre 2014 bis 16 erstattet. Für das Jahr 2013 ( u. davor) seien die Ansprüche verjährt (3-jährige regelmäßige Verjährungsfrist nach §195ff BGB u. Rundfunkstaatsvertrag).

Ich bin allerdings der Meinung, dass in diesem speziellen Fall die Verjährungsfrist erst in dem Moment beginnt, in dem wir Kenntnis von den diesen Anspruch begründenden Umständen erlangt haben.

Denn: im umgekehrten Fall argumentiert die GEZ selbst folgendermaßen: "Erlangt die GEZ oder die zuständige LRA erst zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis darüber, dass eine Gebührenforderung für zurückliegende Zeiträume besteht, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, in dem die GEZ oder die LRA von den Tatsachen Kenntnis erhält, die eine Gebührenpflicht begründen. Gleiches gilt, wenn Gebührenforderungen erst verspätet geltend gemacht werden können, weil der Rundfunkteilnehmer es versäumt hat, korrekte Daten mitzuteilen."

Außerdem wurde Anfang Januar bereits der Beitrag für 2017 abgebucht. Zumindest dieser müsste doch zusätzlich erstattet werden?

Ich würde mich freuen, wenn jemand sich mit dieser Problematik besser auskennt und uns einen Rat geben kann, wie wir die zu unrecht gezahlten Beiträge zurück erhalten können. Bitte nur sachkundige Antworten und keine Vermutungen. Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gebühren, Recht, Erstattung, GEZ
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.