Hallo,

folgende Situation:

3 Grundbucheinträge in der III.Abteilung

1.privater Gläubiger 2.Bank X 3.Bank X

Zwangsversteigerung angeordnet durch 2.Position (also Bank)

Frage:

Wenn Partei Y das Haus bei der Zwangsversteigerung per Zuschlag erhält, ist dann der private Gläubiger verpflichtet den Eintrag gegen Zahlung der Summe zu löschen? (damit wären alle Einträge im Grundbuch gelöscht)

Über Hilfe würde ich mich freuen.

Vielen Dank, Hänsel