Als ich an meine Tochter das Haus in dem ich immer mit meinem Lebensgefährten gelebt habe verkauft habe, sah ich keine Notwendigkeit Wohnrecht u.a. grundbuchlich eintragen zu lassen. Meine Tochter hat danach das Haus an meinen Lebensgefährten verkauft, damit wir bleiben konnten. Zu diesem Zeitpunkt war Voraussetzung, mir ein Vorkauftsrecht und ein lebenslanges Wohnrecht einzutragen um mich im Alter abzusichern. Meinem Lebensgefährten wurde ein Zwangsversteigerungsverfahren durch das Finanzamt in Gang gesetzt, indem das Finanzamt einstellen musste, aber die ING DiBa im Termin weiter versteigert hat, obwohl ich eine Umfinanzierung angeboten habe. Nun ist damit ein Ersteher da, und mein Wohnrecht ist erloschen. Das Vorkaufrecht wurde auch nicht beachtet.Nun wird mir vom AG im Beschluss vorgeworfen, dieses Wohnrecht hätte bereits im Zuge des Verkaufs an meine Tochter passieren sollen, dann wäre man wohl davon ausgegangen, das es ein Altenteil darstellen könnte.. Wie sieht es mit einer Entschädigung an den Ersteher aus ? Außerdem besteht ein Mietvertrag und eine Vereinbarung, das ich den Strom bezahle. Wer kann mir eine Antwort geben? Für nicht eheliche Lebenspartner gibt es in Deutschland noch keine Gesetze die das regeln!!!!???