Ich möchte eine Garage neben unserer ETW in einem Mehrfamilienhaus bei einer demnächst erfolgenden Zwangsversteigerung erwerben. Nun sollen sich in dieser Garage viele Sachen wie Autoreifen, Fahrräder, Möbel, aber auch Sperrmüll befinden.

Nehmen wir an, ich hätte nun diese Garage ersteigert. 1. Wem gehören die sich darin befindlichen Sachen? 2. Wenn sich kein Besitzer meldet, darf ich diese Sachen dann entsorgen? Gibt es dabei eine Frist? 3. Wenn der Ex-Besitzer sich weigert, mir nach der Ersteigerung die Schlüssel zur Garage zu geben, darf ich dann dass bestehende Schloss per Schlüsseldienst aufbrechen lassen und durch ein neues ersetzen?