Schreiben an Hausbesitzer (Zwangsversteigerung) - kann man das so schreiben?

Hallo ihr Lieben,

ich habe im Intenet die Anzeige für ein Haus gefunden, für das ein Zwangsversteigerungsverfahren läuft, der Termin aber noch nicht festgesetzt ist. Inserent war eine Bausparkasse (der Gläubiger, der die Versteigerung beantragt hat). Auf meine Kontaktanfrage habe ich das Gutachten über das Haus bekommen und die Anmerkungen, dass man bei Besichtungswunsch oder einem freihändigen Verkauf direkt den Besitzer des Hauses kontaktieren soll.

Jetzt habe ich mal versucht, ein freundliches und respektvolles Schreiben zu entwerfen, womit ich den Besitzer vorsichtig fragen möchte, ob er eventuell auch einen freihändigen Verkauf in Betracht ziehen würde. Aber ich bin mir mit den Schreiben absolut unschlüssig... es soll auf jeden Fall respektvoll sein! Ich möchte den Leuten wirklich nicht zu nahe treten! Habe selbst als Teenager mein Elternhaus durch Zwangsversteigerung verloren und das lief damals mit den Neu-Besitzern sehr unschön ab...

Könntet ihr bitte mal drüberlesen und mir ggf. noch Rat geben, was ich verbessern könnte? Ich möchte wirklich nicht, dass diese Leute sich angegriffen oder respektlos beandelt fühlen...

Sehr geehrte Familie XXX,

durch eine Anzeige in einem Immoblienportal im Internet haben wir erfahren, dass für ihr Haus eine Zwangsversteigerung stattfinden soll. Zunächst möchten wir Ihnen unser Mitgefühl für diese Situation ausdrücken.

Wir selbst sind eine junge Familie mit einer 9-jährigen Tochter und bereits seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Haus in Gemünden. Deshalb sind wir auch auf die Anzeige im Internet aufmerksam geworden und hätten durchaus Interesse an Ihrer Immobilie.

Wir sind uns bewusst, dass dies eine sehr schwierige Situation für Sie ist und möchten Ihnen auf keinen Fall zu nahe treten oder respektlos erscheinen. Aber wir haben uns die Frage gestellt, ob es in Ihrem Interesse wäre, Ihr Haus freihändig zu verkaufen und somit den Versteigerungstermin zu umgehen. Denn auch uns wäre es wesentlich angenehmer, wenn wir ein Haus frei kaufen könnten als es ggf. in einer Versteigerung zu erwerben.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen würden. Sollten Sie allerdings kein Interesse daran haben, Ihre Haus freihändig vor Versteigerung zu verkaufen und weiteren Kontakt zu uns aufzunehmen, werden wir Ihren Wunsch natürlich respektieren und keinen weiteren Versuch der Kontaktaufnahme unternehmen.

Wir möchten nochmals erwähnen, dass wir Verständnis und Mitgefühl für Ihre Situation haben und jegliche Entscheidung Ihrerseits respektieren werden.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX

Bitte gebt mir ein Feedback, ob das so geht... bin echt unschlüssig... :(

Danke für alle Antworten!

Zwangsversteigerung, Brief, Immobilien, Hauskauf, Mitgefühl, Respekt
Andere Wertgrenzen bei "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft"?

Hallo ihr Lieben,

ich bin grade ein bisschen verwirrt...

Und zwar habe ich vor ein paar Tagen eine "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft" online im Justizportal gefunden. Soweit so gut. Es ist auch der erste Termin, in der Amtilichen Bekanntmachung steht nichts von den Wertgrenzen.

Da ich mich in den letzten Monaten viel damit beschäftigt habe, ist mir der Zusammenhang und der Ablauf mit der Anzahl der Termine und dem damit verbundenen Wegfall der Wertgrenzen auch klar. Eigentlich.

Denn jetzt tauchte die Zwangsversteigerung auf einem Online-Immo-Portal auf, von einem Verlag, der seinen Zwangsverteigerungskatalog verkaufen will. Gängige Praxis.

Allerdings machte mich ein Satz in dieser anzeige stutzig:

"Der angebebene Preis ist der Verkehrswert in der Zwangsversteigerung, Zuschlag ab 50 % des Verkehrswertes möglich. Es handelt sich um eine Teilungsversteigerung."

Ich kenne diesen Satz, auch der ist Standard, aber normalerweise mit dem zusätzlichen Wörtchen "eventuell" oder "unter Umständen".

Gibt es bei der Teilungsversteigerung nicht die 7/10 Wertgrenze? Oder ist das einfach ein bisschen unsauber formuliert? Im Sinne von "möglich, aber nur wenn kein Widerspruch eingelegt wird"?

Wäre schön, wenn mich jemand aufklären könnte... Google konnte keinen Unterschied in dieser Hinsicht finden.

Vielen Dank für alle Antworten!

Zwangsversteigerung, Recht, Immobilien, Hauskauf, Jura
teilungsversteigerung grundschuldablösung

Hallo zusammen,

ich habe als ehemaliger miteigentümer durch eine teilungsversteigerung "mein" haus ersteigert. die zweite ehem. miteigentümerin wollte mich mit "schmerzensgeld"-forderungen erpressen, weshalb es keine einigung auf der basis des verkehrswertes gab. die rechtspflegerin nahm die grundschuld in das mindestgebot mit auf. im zuschlagsbeschluss heisst es, dass die grundschuld als eingetragenes recht bestehen bleibt. diese grundschuld, gläubiger sparwo-bank, valutiert nur noch mit einem bruchteil des nennbetrages. seitens der örtlichen filiale der bank hiess es bislang, die bank würde sich nur für die noch valutierte grundschuld interessieren. der rest sei ihr egal. ich habe nur letzteren betrag noch abzuzahlen. die bank würde nichts weiter unternehmen. die grundschuld sei ein der sicherung eines darlehens dienendes recht. nun kommt aber die bank doch und will innerhalb 4 wochen den gesamten nennbetrag eingezahlt haben. das ist natürlich ein problem und vor allem ärgerlich, da ich ja irgendwann mal nahezu die hälfte des betrages (nicht valutierte gs) zurückgewährt bekomme, oder? warum wird die bank hier eigentlich überhaupt aktiv? worauf kann sie sich berufen? nach dem bgh-urteil vom oktober 2010 hat doch nicht einmal der weichende alt-miteigentümer einen unmittelbaren anspruch auf finanzielle ablösung mehr.

Zwangsversteigerung, Immobilien, baudarlehen, Grundschuld., Teilungsversteigerung
Zwangsversteigerung Mehrfamilienhaus wegen 6400 EUR, was nun?

Unsere Familie (4 Erwachsene + 2 Kinder) lebt zusammen in einem Mehrgenerationenhaus. Meine Tante und meine Mutter sind die gemeinsamen Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Hauses. Meine Tante kam nach Verlust ihrer Arbeitsstelle und psychischer Probleme in eine finanzielle Notlage und war nicht mehr in der Lage ihre Stromrechnungen zu begleichen. Ich weiß immer noch nicht wie, aber sie hat über 5 Jahre Strom bezogen, ohne eine Einzige Abschlagsrechnung zu zahlen und dies obwohl sie dem Engerieanbieter mitgeteilt hat, dass sie Zahlungsunfähig ist. Leider hat sie uns nichts davon erzählt und so haben wir erst davon erfahren, nachdem die Zwangsvollstreckung eingeleitet war. Jetzt ist das Haus mit einem Verkehrswert vom 180.000 EUR in einer Zwangsversteigerung wegen 6.400 EUR! Wir haben dem Energielieferanten eine Ratenzahlung vom 200 EUR mtl. angeboten, diese wurde aber abgelehnt , ebenso jeder rechtliche Einwand. Jetzt hat noch unsere Hausbank überraschend eine Aufstockung des Darlehns (das Haus ist mit 12.000 EUR belastet, wird aber regulär mtl. abgetragen) zur Begleichung der Schuld abgelehnt. Zusammen haben wir ein Einkommen von etwas über 2800 EUR, eine zusätzliche Belastung von 200 EUR mtl. wäre kein Problem, allerdings sind die Einzeleinkommen zu gering um damit einen Kredit zu bekommen. Aber das Haus sollte doch genug Sicherheit sein, oder? Was können wir tun?

Zwangsversteigerung, Schulden, Immobilien
Freihändiger Verkauf vor 2. Zwangsversteigerungstermin?

Hallo, ich möchte gerne ein Haus erwerben, dass zur ZV aussteht. Im Oktober sollte der 1. Termin sein, leider wusste ich damals noch nichts davon. Verkehrswert liegt bei 178,000 Euro - es gab beim 1.Termin kein Gebot. Nun ist im März der 2. Termin. Habe bereits seit November letzten Jahres Kontakt mit dem zuständigen Mann von der Bank. Nun ist es so, dass irgendwie der Insolvenzverwalter aus der Sache raus wäre - verstehe nur leider nicht, was das bedeutet. Wir haben nun dem Herrn von der Bank ein Angebot gemacht und er uns ein Gegenangebot - zuerst!!! Er sagte, " naja, also 80,000 Euro sollten sie schon bieten". Am nächsten Tag galt das Angebot nicht mehr, weil eben dieser Insolvenzverwalter raus sei und wir auf den 2.Termin warten sollten! Dann sagte er noch, dass wenn die Eigentümer zustimmen würden, wir das Haus auch vorher schon kaufen könnten. Leider konnte bis jetzt kein Kontakt zwischen Bank und Besitzer geknüpft werden - es wurde auf keinen Brief geantwortet! Das zu versteigernde Haus ist aber genau das Nachbarhaus meiner Eltern - ich kenne also die Besitzer und deren neue Adressen ( haben sich getrennt - im Streit!! Kein Kontakt der beiden möglich!!! ) Beide haben mir zugesichert, dass sie einem vorzeitigen Verkauf zustimmen würden Ich habe hier nun einiges im Internet lesen können und bin shr verunsichert!!! Meine Frage also : Wie muss ich nun vorgehen?

Zwangsversteigerung

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