Darf man Untermieter nach einer Zwangsversteigerung räumen?

Hallo zusammen, wir haben ein riesen Problem. Wir haben ein Einfamilienhaus ersteigert. Erst nach der Ersteigerung haben sich die Nachbarn geoutet und uns erzählt, dass das Haus vom Vorbesitzer und einer "Untermieterin" bewohnt wird. Wir waren selbst vor der Versteigerung viermal vor ort, als auch bei den Nachbarn, aber es hatte keiner aufgemacht. Wir haben einmal die Chance gehabt mit dem Vorbesitzer zu sprechen. Er behauptet, dass es offiziell kein Mietvertrag gäbe. Wir haben dennoch durch einen Boten von unserem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht, eigenbedarf angemeldet und sie gekündigt. Ihm haben wir 8 Wochen für den Auszug eingeräumt. So wie es allerdings ausschaut, müssen wir durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen. Den Titel haben wir schon. Nun stellt sich die Frage, ob wir Sie nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist auch mit räumen dürfen??? Wenn nicht, wie bekommen wir sie raus? Sie ist eigentlich seine Freundin und würde, wenn wir ihn räumen würden, ihn wieder rein lassen. Dürften wir denn ins Haus, wenn er geräumt wäre, sie aber noch im Haus wohnt, trotz Kündigung? Es gibt nur einen Hauseingang und auch nur eine Küche. Dürfen wir ihn vom Grundstück weisen, wenn er geräumt ist aber sie nicht, obwohl sie ihn sonst rein lassen würde? Wir sind für jede Hilfe dankbar!!!

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