Hallo, ich hab mal wieder eine Frage an Euch.

Folgendes: Meine Schwiegermutter hatte ein Haus + Grundstück das zwangsversteigert werden sollte. Mittlerweile hat sie es privat verkauft und kann den Gläubiger auszahlen. Der Gläubiger hat zur Wertermittlung einen Gutachter bestellt. Nun bekam sie eine Aufstellung der gesamten Forderung zzgl. der Gutachterkosten und Auslagen für das Amtsgericht (knapp 3000,00 Euro) Meine Frage ist nun: Muss sie diese Kosten für Gutachter und Auslagen wirklich bezahlen. Denn meines Erachten, muss der Gläubiger die selbsttragen, denn schliesslich ist dieses doch von Ihm ausgegangen. Man sagt doch so schön, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Oder will der sich nur bereichern.

Danke für Eure Antworten

plinde