Wir möchten ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erwerben. Es wird bewohnt von den Eltern einer Partei (Eigentümer). Diese haben keinen Mietvertrag.

Wie stehen die Chancen, dass diese Leute bei Erwerb ausziehen? Bekommen sie einen richterlichen Räumungs Bescheid? Müssen wir auf Eigenbedarf klagen?

Christiane Hartje