Ich möchte bei einer Zwangsversteigerung ein Grundstück ersteigern, zu dem ein Rückauflassungsrecht besteht.
Wenn ich als Meistbietender das Grundstück ersteigere und bezahle – jedoch der Rückauflassungsberechtigte danach sein Recht auf Rückgabe des Grundstücks gegen mich durchsetzen sollte - bekomme ich in diesem Fall mein eingezahltes Geld zurück ?