Meine Ex-Lebensgefährtin hat für unser gemeinsam zu gleichen Teilen gehörende Haus, in welchem ich wohne, trotz Angebot meinerseits ihr meinen Anteil zu dem von ihr vorstellbaren Preis zu veräußern, die Teilungsversteigerung beantragt.

Im Grundbuch sind für sie bzw. mich noch Grundschulden für einen Bankkredit ihrerseits bzw. meinerseits eingetragen. Mein Bankkredit ist zwischenzeitlich in vollem Umfange getilgt. Inwieweit dies auch für ihren Bankkredit zutrifft, ist mir nicht bekannt.

Im Falle der Ersteigerung der Immobilie durch mich hätte ich folgende Fragen hierzu:

Frage 1: Muss ich im Falle einer Ersteigerung der Immobilie durch mich ihren noch offenstehenden Bankkredit ebenfalls noch zu dem Ersteigerungsbetrag bezahlen?

Frage 2: Wie kann ich im Vorfeld erfahren, ob von ihrer Seite der Bankkredit noch offen steht oder nicht. Besteht da eventuell eine Auskunftspflicht des Vollstreckungsgerichtes. Sofern dies diesem überhaupt bekannt ist.

Frage 3: Kann sie nach der Ersteigerung durch mich ihre dann wohl immer noch eigene Grundschuld zur Sicherheit für eine andere Immobilie nutzen?

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus. Ich wünsche allen Mitgliedern eine schöne Zeit....