Benötige Hilfe! Ich habe im Januar dieses Jahres bei unserem Schuldner eine Zwangssicherungshypothek auf seinem Grundstück eintragen lassen. Ich stehe in der dritten Abteilung an Rang 6. An Rang 1 und 2 stehen Banken. Der Schuldner hatte mich vorab gebeten, die Löschung dieser Zwangssicherungshypothek zu veranlassen, da sich das Haus dann besser verakufen lassen würde. Bin ich aber nicht drauf eingegangen, da ich meine Forderung aus der Zwangssicherungshypothek haben möchte. Soweit ich inforiert bin, sind noch 2 oder 3 weitere Zwangssicherungshypotheken auf dem Grundstück eingetragen. Diese Gläubiger hat er wohl auch kontaktiert. Keiner von diesen Gläubigern wird die Löschung beantragen oder freigeben. Jetzt will die Bank nun die Zwangsvollstreckung durchführen lassen. Wenn die Bank die ZV durchführen lässt, wird diese erstmal ihre Forderungen geltend machen. Was ist aber, wenn der Versteigerungserlös nur die Forderungen der Banken deckt. Ist meine Forderung dann hinfällig. Übernimmt der neue Eigentümer "meine" Zwangssicherungshypothek mit und muß mir mein Geld zurückzahlen? Bleibt meine Forderung gegen den "alten" Schuldner bestehen? Oder ist sogar die ganze Zwangssicherungshypothek dann hinfällig.

Wäre dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank Nina