Muss das wieder zurückgezahlt werden?
Hallo,
meine Mutter bezieht Sozialhilfe von Job-Center.Nächtes Jahr gehe ich auf Klassenfahrt und mein Lehrer meinte,dass es eine Pflichtveranstaltung sei und ich mitkommen muss.
Meine Mutter hat aber nicht genug Geld,um den Betrag zu zahlen und mein Lehrer hat mir gesagt,dass man Sozialhilfe beantragen kann und es dann später nicht in Raten zurückbezahlt werden muss.
Ich habe an Job-Center geschrieben,aber die Antwort dauert zu lange und der Zettel muss nächste Woche Mittwoch angegeben werden.
Also wenn sich jemand auskennt, muss meine Mutter dann den Betrag in Raten wieder zurückzahlen?
5 Antworten
Deine Mutter bezieht sicherlich keine Sozialhilfe vom Jobcenter, sondern Arbeitslosengeld 2.
Eventuell bekommt sie für Dich Sozialgeld, sofern Du noch keine 15 Jahre alt bist.
Klassenfahrten muß man auch fernbleiben dürfen (nix Pflichtveranstaltung), aber das Jobcenter übernimmt meines Wissens nach die Kosten dafür, und Deine Mutter sollte das Geld nicht erstatten müssen.
Googel einfach mal nach "klassenfahrten alg 2" :)
Die Schule hat für solche Fahrten meist Bescheinigungen und oft auch Anträge, so bei uns. Das Job-Center bezahlt dann die Fahrtkosten direkt an die Schule.
Wird die Fahrt von Mutter oder anderen bezahlt, gibt es meist nichts zusätzlich obendrauf.
Somit: Finger weg von der Geldbörse.
Nein, das muss sie nicht zurückzahlen. Sie muss das aber schnellstens mit dem Amt klären. Die bearbeiten so einen Antrag auch nicht von Heute auf Morgen.
Kostenübernahme: Klassenfahrten sind nicht vom Regelbedarf abgedeckt (hartz4widerspruch.de)
da muss nichts zurück gezahlt werden
hast Du auch den richtigen Antrag gestellt?
Nein es muss nichts zurück gezahlt werden.