Person A erbt 35.000 Euro Bargeld und ist in Hartz 4 Bezug. Der Erbschein liegt noch nicht vor, d.h. das Geld ist noch nicht offiziell geerbt bzw zugeflossen.

Person A hat das Erbe dem Jobcenter angekündigt. Da der Erbschein noch nicht vorliegt, kann bisher nichts angerechnet/verrechnet werden.

Person A stellt nun keinen Weiterbewilligungsantrag, so dass der Erbschein und der Zufluss des Geldes erst eintreten, nachdem der Hartz 4 Bezug beendet ist.

Kann das Jobcenter erbrachte Leistungen zurückverlangen, d.h. dass Person A diese vom Erbe zurückzahlen muss? Oder geht es das Jobcenter nichts mehr an, da Person A den Geldzufluss außerhalb des Leistungsbezugs erhalten hat.