Wie kann man eine B-Besoldung erreichen?
Hallo,
ich wollte fragen, wie man den höheren Dienst oder eine B-Besoldung erreichen kann und falls überhaupt möglich, wie lange man auch braucht. Ist es in fast jeder Behörde möglich durch einen Master nach einem dualen Studium den höheren Dienst zu erreichen? Wie lange braucht so etwas? Ausgangspunkt wäre: Duales Studium-> gehobener Dienst A9/A10
Vor allem eine B-Besoldung ist für mich wahrscheinlich äußerst unwahrscheinlich, aber mich würde mal interessieren, wer vor allem solch eine Besoldung erhält.
6 Antworten
Personen in herausgehobenen Leitungsfunktionen. Hängt davon ab, welche Laufbahn du genau einschlägst und wie viele Stellen es dort überhaupt im B-Bereich gibt. Aber dass man in so eine Stelle kommt, ist schon sehr unwahrscheinlich und setzt herausragende Leistungen voraus.
Wenn du übrigens in die entsprechenden Besoldungsordnungen schaust, kannst du die Amtsbezeichnungen genau nachlesen.
Eine B Besoldung- erfordert mindestens den Master an einer Uni. Als Aufstiegsbeamter _ nur mit viel Vitamin B bevorzugt im entsprechenden Finanz- und Innenministerium.
Wie es in anderen Bundesländern aussieht- weiß ich nicht, aber eine B Besoldung erfordert bei mir entweder die Leitung einer Dienststelle oder eine Referats/Abteilungsleitung bei einem Ministerium.
Selbst allein dein nebenher erworbener Master - ermöglicht dir noch nicht den Aufstieg vom g.D in den h.D. Hierfür solltest du dich im Vorfeld mit deinem Dienstherrn in Verbindung setzen. Der Master ist die Voraussetzung, für den Aufstieg muss er dich aber nochmal für den entsprechenden Verwaltungsteil zulassen, zumindest bei uns nochmals mit Schule und Prüfung verbunden.
Okay, also ist ein Aufstieg gar nicht von der Leistung abhängig, weil es in den meisten Fällen unmöglich ist und es eher daran scheitert, dass es der Dienstherr gar nicht will bzw. kaum Stellen frei sind. Ich frage so viel, weil ich vllt. Verwaltungsinformatik (was ja recht neu ist) dual studieren will und ich bin da gerade überlegen, ob ich den Beamtenweg gehe oder eher in die Privatwirtschaft. Wenn der höhere Dienst zu erreichen wäre, wäre ich mir sicher, aber da der duale Studiengang neu ist, gibt es finde ich gar nicht mal so viel Auskunft darüber, wie die Karrierechancen sind. Nur die Polizei hatte in ihrer Ausschreibung stehen, dass man mit einem Master in den höheren Dienst aufsteigen würde. Vorher müsste man das duale Studium abschließen und dann drei Jahre arbeiten. Da wollte ich also nur wissen, ob die Polizei da nur eine Ausnahme ist, was anscheinend der Fall ist.
Informatik und öffentlicher Dienst - sind für mich nicht vereinbar. Mag sein, dass es hier Unterschiede zwischen den Ländern und den Behörden gibt - aber vom Grundsatz sehe ich den öD dort erheblich der Zeit hinterher.
Karriere machen und relativ schnell viel Geld verdienen- keine Grundlage für den Weg in den öD zu suchen.
Dort geht man hin, wenn einem der sichere Arbeitsplatz, die geregelte Arbeitszeit und die Veteinbarkeit Familie und Beruf wichtig sind.
Ausgangspunkt wäre: Duales Studium-> gehobener Dienst A9/A10
Von diesem Ausgangspunkt gar nicht, außer in Ausnahmefällen. Z.B. nach einer Berufung zum Bürgermeister mit dem entsprechenden Verwaltungsstudium.
Im höheren Dienst ist das auch sehr selten und hat häufig politische Hintergründe. Die B-Besoldung ist für Amtsleiter ab mittleren Behörden vorgesehen und Referats-/Abteilungsleiter in Ministerien. Solche Stellen sind rar. Und ob man sich das antun will, ist auch noch einmal die andere Frage.
Also ist es in den meisten Fällen also egal, wie überdurchschnittliche Leistungen (sowohl die Noten im dualen Studium als auch die Leistungen im späteren Beruf) man vollbringt, für einen Aufstieg in den höheren Dienst wird das nur selten reichen? Reden wir dabei von einer Wahrscheinlichkeit von 20%? Und wovon hängt der Aufstieg dann genau auf und hilft es dann manchmal seine eigene Behörde zu verlassen, falls eine andere Behörde solch ein Angebot anbietet?
Die Leistungen sind maßgeblich für die Beurteilung (oder sollten es sein). Und die Beurteilung spielt grundsätzlich erstmal nur eine Rolle bei laufbahninternen Beförderungen. Also zum Beispiel von A9 auf A10. Ein Aufstieg in den höheren Dienst ist nur in wenigen Laufbahnen überhaupt möglich. Und von dort in die B-Besoldung ist noch einmal eine ganz andere Geschichte. Ich kenne jemanden, der hat im mittleren Dienst A6 angefangen und ist nun A14 oder A15 im höheren Dienst in einem Ministerium. Aber solche Leute kann man an einer Hand abzählen.
Okay, bei mir würde es die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt sein. Dafür gobt es theoretisch den höheren Dienst oder? Da ich bei einer Behörde lesen konnte, dass sie einen Master anbieten würden für den höheren Dienst nach drei Jahren Berufserfahrung. Stand jetzt habe ich aber nur ein Arbeitsvertrag von einer Kommune, wo da jetzt nichts zu steht, außer dass man in vielen Fällen einen Master machen kann...
Aus dem gehobenen Dienst in die B-Besoldung zu rutschen ist nahezu unmöglich. In Verwaltungsbehörden sitzen dort quasi ausschließlich Volljuristen, von einigen technischen oder naturwissenschaftlichen Bereichen mal abgesehen (der Posten des Oberbranddirektors der Feuerwehr Hamburg ist beispielsweise nach B 4 bewertet).
Wie ist das vom gehobenen in den höheren Dienst? Wie wahrscheinlich ist das bei guten Leistungen und wie lange bräuchte man dafür?
Wahrscheinlich geht das nur wenn Du als Wahlbeamter (Bürgermeister ab einer bestimmten Einwohnerzahl der Stadt oder Landrat) irgendwo hineingewählt wirst.
Allerdings: Das ist sooooooo viel Arbeit, das Du im Verhältnis zu den geleisteten Stunden jetzt wahrscheinlich mehr verdienst.
Ist es also in den meisten Fällen möglich vom gehobenen Dienst in den h.D. aufzusteigen, wenn man ehrgeizig ist und gute Leistungen erzielt?