Zahlt der Arbeitgeber auch nach dem 24.11.21 weiterhin die Corona-Tests?
Hallo,
lt. Corona Arbeitsschutzverordnung §4 hat der ArbG den ArbN 2x pro Woche kostenlos einen Corona-Test anzubieten. Aber was passiert nach dem 24.11. wenn die "epidemische Lage" aufgehoben wird oder auch nicht aufgehoben wird ? Muss dann wirklich der ArbN die Testkosten übernehmen, nur damit er in sein Büro darf ??
Danke an Euch alle.
Hurra7
Recht,
Gesundheit und Medizin,
Ausbildung und Studium,
Wirtschaft und Finanzen