Hallo,

lt. Corona Arbeitsschutzverordnung §4 hat der ArbG den ArbN 2x pro Woche kostenlos einen Corona-Test anzubieten. Aber was passiert nach dem 24.11. wenn die "epidemische Lage" aufgehoben wird oder auch nicht aufgehoben wird ? Muss dann wirklich der ArbN die Testkosten übernehmen, nur damit er in sein Büro darf ??

Danke an Euch alle.
Hurra7